Berliner Polizeibeauftragter: Übermacht der Polizei

Nora Noll kommentiert den Jahresbericht von Berlins Polizeibeauftragten: Er zeigt, für erfolgreiche Beschwerden braucht es Befugnisse

  • Nora Noll
  • Lesedauer: 2 Min.

Wem die Polizei unrecht getan hat, der geht dann – wohin genau? Zur Polizei? Seit Jahren kritisiert Amnesty International, dass es Deutschland an unabhängigen Beschwerdestellen mangelt. In Berlin gibt es seit 2022 immerhin den Polizeibeauftragten. Seine Aufgabe lautet, »das partnerschaftliche Verhältnis von Bürgerinnen und Bürgern zur Polizei zu stärken« und »darauf hinzuwirken, dass begründeten Beschwerden abgeholfen wird«.

Das schreibt der Polizeibeauftragte Alexander Oerke in seinem Jahresbericht für 2023. Und zählt dann ein paar Gründe auf, warum derzeit nicht allen Beschwerden so einfach »abgeholfen« werden kann. Ein Hauptproblem: Der Aktenzugang. Denn sobald disziplinar- oder strafrechtlich relevante Vorwürfe gegen Mitarbeitende eingehen, müsste die Polizei Ermittlungen einleiten – und dürfte Strafermittlungsakten dann nicht mehr herausgeben.

Doch Oerke betont: Hier gebe es Ermessensspielraum, den Staatsanwaltschaft und Innenverwaltung »restriktiv« auslegten. Dazu kommt ein Phänomen, das von Polizeigewalt betroffene Menschen immer wieder schildern – und das Oerke nun bestätigt: Sobald sie sich über das Verhalten von Polizeibeamt*innen beschwerten, hätten sie plötzlich selbst eine Anzeige am Hals, meist wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte oder Körperverletzung. »Angesichts dessen haben Beschwerdeführende schon die Frage gestellt, warum sie sich an den Polizeibeautragten wenden sollten«, schreibt Oerke.

Ja, warum eigentlich? Solange das Land dem Polizeibeauftragen keine wirksamen Ermittlungsinstrumente in die Hand gibt, werden Polizisten ihre Macht missbrauchen – zum Schaden der Betroffenen.

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