Düsseldorf: Klagen gegen Polizeikessel nur teilweise erfolgreich

Demo gegen Versammlungsgesetz zurecht eingekesselt

Einkesselung der Demonstration im Juni 2021.
Einkesselung der Demonstration im Juni 2021.

Sie gehörte zu den Aufregern des Sommers 2021, die große Bündnisdemonstration gegen das neue nordrhein-westfälische Versammlungsgesetz in Düsseldorf. Gewerkschaften, linke Gruppen aller Couleur, Fußballfans und Umweltgruppen hatten zum Protest aufgerufen, weil sie durch das Versammlungsgesetz allerlei neue Gängelungen befürchteten.

Überschattet wurde die Demonstration dann von einem Polizeieinsatz, der bis weit ins bürgerliche Lager kritisiert wurde. Der Chefredakteur der Nachrichtenagentur dpa sprach nach einer Schlagstock-Attacke auf einen Fotografen von einem »nicht hinnehmbaren Angriff auf die Pressefreiheit«. NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) musste zugeben, dass er den Angriff auf den Fotografen nicht nachvollziehen konnte und dass die Polizei dabei versagt hatte, die über 300 eingekesselten Demonstrant*innen sanitär zu versorgen. Eigentlich bestellte mobile Toiletten waren nicht zum Kessel geliefert worden. Demonstrant*innen blieb nur ein Gullideckel, der notdürftig mit Transparenten als Sichtschutz abgeschirmt worden war.

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Der harte Einsatz, dessen Auslöser ein paar Rangeleien und Pyrotechnik aus einem antifaschistischen Block der Demo waren, wurde von vielen als unverhältnismäßig eingeordnet. Betroffene, wie auch die Demo-Veranstalter*innen reichten vor dem Verwaltungsgericht Klage gegen die Einkesselung ein. Am Mittwoch entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf mehrere Verfahren.

Gut ging es für Amid Rabieh aus, damals noch im Vorstand der NRW-Linken, heute bei der Wagenknecht-Partei BSW. Bei Rabieh hätte, genau wie bei Gizem Koçkaya, der Sprecherin des Bündnisses gegen das Versammlungsgesetz, von einem besonnenen Einsatzbeamten erwartet werden können, dass dieser erkennt, dass sie nicht zum störenden antifaschistischen Block gehören. Im Gerichtssaal wurden zahlreiche Videos gezeigt, auf denen zu sehen war, dass sich beide außerhalb des Blocks befanden. Ihre Einkesselung war rechswidrig, entschied das Gericht. Gizem Koçkaya sieht die Einkesselung als Angriff auf ihre Arbeit als Sprecherin des Bündnisses: »Ich habe am Tag der Versammlung auf Herbert Reuls freiheitsfeindliches Gesetzgebungsvorhaben hingewiesen. Das Gericht musste der Polizei offenbar erklären, dass sie unliebsamen Protest nicht grundlos kesseln darf.«

Weniger Erfolg hatten Mitglieder der Anti-Atom-Gruppe SofA Münster. Sie waren im Block, auch ein besonnener Beamter konnte aus Sicht des Gerichts nicht erkennen, dass sie sich friedlich verhalten haben. Auch die Klage der Organisator*innen gegen die Einkesselung des ganzen Demoblocks blieb erfolglos.

Das Gericht argumentiert, die Polizei habe mit der Einkesselung des Blocks, »aus dem die Störungen der Versammlung überwiegend erfolgt sind«, ein mildes Mittel gewählt. Eine Alternative sei die Auflösung der Demonstration gewesen. Dem widersprechen die Organisator*innen. Zum Zeitpunkt der Einkesselung habe sich die Lage entspannt. Es sei eine politische Entscheidung gewesen, für eine Eskalation zu sorgen, um sich nicht mit den Inhalten des Protests zu befassen. Martin Behrsing, Anmelder der Demo erklärte, er habe in über 30 Jahren kein so »versammlungsfeindliches Verhalten« erlebt. Vom Ausgang des Prozesses ist er enttäuscht: »Ich hätte erwartet, dass das Gericht diesen schweren Eingriff in unsere Versammlungsfreiheit für unverhältnismäßig hält.« Das Bündnis will in Berufung gehen. Dann kann das Oberverwaltungsgericht entscheiden, welches Verhalten von besonnenen Einsatzbeamten zu erwarten ist.

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