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Geldstrafe für Höcke

AfD-Politiker wegen Nazi-Spruch verurteilt

  • Lesedauer: 2 Min.

Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke ist wegen der Verwendung einer verbotenen NS-Parole zu einer Geldstrafe von insgesamt 13 000 Euro verurteilt worden. Das Landgericht in Halle an der Saale sprach Höcke am Dienstagabend wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig. Nach Überzeugung der Kammer um den Vorsitzenden Richter Jan Stengel wusste der AfD-Politiker um die Herkunft der Parole. Höcke selbst bestritt dies.

Hintergrund ist ein Auftritt des von Verfassungsschützern als Rechtsextremisten bezeichneten Höcke bei einer Wahlkampfveranstaltung der AfD Sachsen-Anhalt vor drei Jahren in Merseburg. Dort sagte der Vorsitzende des vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuften Thüringer AfD-Landesverbands während einer Rede: »Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland.« Die letzten drei Worte waren eine verbotene Losung der sogenannten Sturmabteilung (SA) der nationalsozialistischen NSDAP.

Höcke sei ein »redegewandter, intelligenter Mann«, der Geschichte studiert habe und »weiß, was er sagt«, sagte Stengel. Zudem habe er die Verbreitung seiner Rede auf der Wahlkampfveranstaltung billigend in Kauf genommen. Diese Auswirkungen im öffentlichen Raum und auch seine herausgehobene politische Stellung als AfD-Frakionschef im Thüringer Landtag hätten mit zu der Verurteilung geführt. Stengel verwies darauf, dass andere AfD-Politiker bereits in früheren Jahren wegen des Spruchs »Alles für Deutschland« etwa auf Wahlplakaten im Visier der Justiz standen. Die Kammer geht davon aus, dass Höcke dies bekannt war. »Wir haben den Eindruck, dass der Deckmantel der Meinungsfreiheit strapaziert ist«, sagte Stengel auch mit Blick auf Höcke und die Verteidiger, die sich unter anderem auf die Meinungsfreiheit berufen hatten.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Noch sei nicht entschieden, ob er und seine Kollegen Revision einlegten, sagte Höckes Anwalt Ralf Hornemann am Mittwoch auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Die Staatsanwaltschaft hatte bereits kurz nach der Urteilsverkündung erklärt, mögliche Rechtsmittel prüfen zu wollen. In seinem Schlussvortrag hatte Staatsanwalt Benedikt Bernzen eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten sowie eine Geldstrafe über 10 000 Euro für Höcke gefordert.

Der Ausgang des Prozesses hat keine unmittelbaren Konsequenzen für Höckes AfD-Spitzenkandidatur zur Thüringer Landtagswahl Anfang September. Nur bei einer Verurteilung zu mindestens sechs Monaten Freiheitsstrafe hätte das Landgericht ihm die Amtsfähigkeit sowie das aktive und passive Wahlrecht absprechen können.  Agenturen/nd

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