Letzte Generation: Rekordstrafe für Klimaaktivistin

Das Amtsgericht Tiergarten in Berlin verurteilt Miriam Meyer zu einem Jahr und vier Monaten Gefängnis – ohne Bewährung

Mai 2022: Miriam Meyer blockiert eine Ölleitung an der Pumpstation Glantzhof in Mecklenburg-Vorpommern.
Mai 2022: Miriam Meyer blockiert eine Ölleitung an der Pumpstation Glantzhof in Mecklenburg-Vorpommern.

Nach Informationen des »nd« handelt es sich um die längste Haftstrafe, die bislang von einem deutschen Gericht gegen ein Mitglied der Gruppe Letzte Generation ausgesprochen wurde: Die 32-jährige Miriam Meyer ist wegen mehrerer Aktionen in Berlin zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt worden. Sie wurde wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Nötigung und Sachbeschädigung schuldig gesprochen, teilte eine Sprecherin des Amtsgerichts Tiergarten am Mittwoch mit.

Die Strafe wird, anders als in vergangenen Fällen, nicht zur Bewährung ausgesetzt. Nach Angaben der »Berliner Morgenpost« hieß es zur Begründung, dass Meyer noch im Gerichtssaal verkündet habe, weiter an Aktionen teilnehmen zu wollen und keinerlei Reue zeigte. Ganz im Gegenteil: sie habe sich als »hauptberufliche Aktivistin« bezeichnet.

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Laut Anklage hatte sich die Beschuldigte zwischen Oktober 2022 und Februar 2023 mehrmals auf Fahrbahnen festgeklebt und damit gemeinsam mit anderen Aktivisten für Straßenblockaden gesorgt. Am 7. März verübte sie zudem eine Farbattacke auf die denkmalgeschützte Fassade des Bundesverkehrsministeriums, wofür die Gruppe eigens ein Feuerwehrfahrzeug angemietet hatte.

Gegen Meyer läuft noch mindestens ein weiteres Verfahren: Die Staatsanwaltschaft Flensburg ermittelt wegen der Bildung oder Unterstützung einer kriminellen Vereinigung nach dem umstrittenen Paragrafen 129 im Strafgesetzbuch (StGB) gegen die Aktivistin. Dabei geht es unter anderem um die Manipulation einer Rohöl-Pipeline und das »gewaltsame« Eindringen in die Sicherheitsbereiche der Flughäfen in München, Berlin-Brandenburg und Sylt sowie das Betreten des Geländes des Golfplatzes in Hörnum auf Sylt.

Wegen unterschiedlicher Aktionen wurde sie bereits zweimal von der bayerischen Polizei in Präventivhaft genommen. Insgesamt saß sie dabei aber nur einen Bruchteil der Strafe ab, zu der sie jetzt verurteilt wurde. In einem Brief aus dem Gefängnis schrieb sie Ende 2022: »Manchmal verstehe ich selbst nicht ganz, warum ausgerechnet ich diese Risiken eingehe. Ich bin einfach nicht gut im Verdrängen.« mit dpa

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