- Politik
- Schwarzer Block
Nach G20-Demo ohne Waffenschein
Gericht nennt Teilnehmer von »Welcome to Hell« waffenrechtlich unzuverlässig
Ein Teilnehmer einer Demonstration beim G20-Gipfel 2017 in Hamburg hat seinen Kleinen Waffenschein zu Recht verloren, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig kürzlich.
Der Mann, der seit 2006 Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen führen durfte, war vom Verwaltungsgericht wegen seiner Teilnahme an der »Welcome to Hell«-Demonstration als waffenrechtlich unzuverlässig eingestuft worden. Der Betroffene hatte gegen den Widerruf geklagt und scheiterte nun auch in der Berufung.
Die Demonstration war von der Polizei schon beim Start brutal angegriffen worden. Die Richter sehen das Gewaltpotenzial aber bei »Welcome to Hell« und begründen dies mit der »bezeichnenden, martialischen Namensgebung der Demonstration«. Selbst ohne Beteiligung an Gewalttaten hätten alle Teilnehmenden durch ihre Anwesenheit »die physische und psychologische Stärke des Kollektivs« erhöht und zur Gefährlichkeit des Schwarzen Blocks beigetragen.
Dass auch der Waffenscheinbesitzer dort mitlief, zeige, dass er Gewalt als legitimes Mittel zur Durchsetzung politischer Ansichten betrachte.
Wir sind käuflich. Aber nur für unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen aufgreifen
→ marginalisierten Stimmen Raum geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten voranbringen
Mit »Freiwillig zahlen« machen Sie mit. Sie tragen dazu bei, dass diese Zeitung eine Zukunft hat. Damit nd.bleibt.