ePA: Begrenzter Nutzen

Ulrike Henning über den Start der elektronischen Patientenakte

Musterversion einer elektronischen Patientenakte in der E-Health-Showpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin
Musterversion einer elektronischen Patientenakte in der E-Health-Showpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin

Sollte der noch amtierende Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) das Prozedere der Koalitionsverhandlungen so weit unterwandert haben, dass er es gerade noch so schafft, als Vater der elektronischen Patientenakte (ePA) in die Geschichte einzugehen? Das kann nicht völlig ausgeschlossen werden, auf jeden Fall soll noch vor dem 1. Mai der bundesweite Roll-out beginnen. Nun doch, zumindest alle Sicherheitsbedenken scheinen ausgeräumt. Und während Krankenkassen oder einzelne Politiker noch einmal ausgiebig die Vorteile der ePA preisen, bleiben andere Beteiligte skeptisch.

Gesetzlich Versicherte sollen mit der allgemeinen Nutzung der ePA zum Beispiel in Form von weniger Doppeluntersuchungen und weniger gefährlichen Wechselwirkungen zwischen Medikamenten profitieren. Aber aktuell tauchen in der elektronischen Medikationsliste der Akte nur die per E-Rezept verordneten Medikamente auf. Die Selbstmedikation – etwa mit Schmerzmitteln – bleibt erst einmal draußen.

Knackpunkt scheint die Software in Arztpraxen und auch in Apotheken zu sein. Noch nicht alle Anbieter dieser Dienstleistungen konnten die ePA-Nutzung gut oder überhaupt in ihre Systeme integrieren. So bleibt die Funktionalität etwa aus Sicht der Hausärzte übersichtlich, der aktuelle Mehrwert begrenzt.

Für Ärzte wird der ePA-Gebrauch erst ab dem 1. Oktober verpflichtend. Sanktionen für eine Nutzungsverweigerung sollen sogar erst ab 2026 greifen. Allein diese Termine zeigen, dass hier noch einiges im Argen liegt.

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