- Politik
- Nach Gerichtsentscheidung
Griechenland lehnt Rücknahme von Asylbewerbern ab
Regierung fordert gerechtere Lastenverteilung innerhalb der EU
Berlin. Die griechische Regierung hat deutlich gemacht, dass sie Geflüchtete, die zunächst in Griechenland Asyl beantragt und anschließend in Deutschland einen weiteren Antrag gestellt haben, nicht zurücknehmen will. Wie Migrationsminister Makis Voridis dem Athener Nachrichtensender Skai jüngst erklärte, sei eine solche Rücknahme unter den aktuellen Umständen ausgeschlossen. »Solange es keine gerechte Lastenverteilung innerhalb der Europäischen Union gibt, wird Griechenland keine Rückführungen akzeptieren«, sagte Voridis.
Sollte es Rückführungsersuche aus Deutschland geben, werde Athen diese dennoch genau prüfen. Aber: »Wir werden einem solchen Antrag jedenfalls nicht besonders offen gegenüberstehen«, stellte Voridis klar.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Abschiebungen alleinstehender, gesunder und arbeitsfähiger Migranten nach Griechenland vor knapp zwei Wochen als zulässig eingestuft, da diese dort von einer »Schattenwirtschaft« profitieren könnten. Trotz Mängeln im griechischen Aufnahmesystem drohe diesem Personenkreis keine extreme Not in dem Land, entschied das Gericht in Leipzig. Es wies damit die Klagen eines staatenlosen Mannes aus dem nördlichen Gazastreifen und eines Somaliers ab.
Derzeit verzeichnet Deutschland deutlich weniger Asylbewerberzahlen. Im Kalenderjahr 2024 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 229751 Erstanträge registriert, hauptsächlich von Menschen aus Syrien, Afghanistan und der Türkei stammend – ein Rückgang von rund 30,2 Prozent verglichen mit 2023. Weiterhin werden aber innerhalb der EU in Deutschland die meisten Asylanträge gestellt, während Spanien, Frankreich und Italien mit erheblichem Abstand folgen. dpa/nd
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