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Maria Wersig: Im Einsatz für Frauenrechte

Die Juristin und Sozialwissenschaftlerin wird mit dem Bundesverdienstkreuz geehrt

Orden für feministisches Engagement – Maria Wersig: Im Einsatz für Frauenrechte

Wer immer sich mit Menschenrechten im Allgemeinen und denen von Frauen im Besonderen befasst und fachliche Informationen zu strittigen Themen suchte, ist dem Namen von Maria Wersig nicht nur einmal begegnet. Schließlich war sie wiederholt Ko-Autorin des Grundrechte-Reports, setzte sich dort insbesondere mit dem Paragraf 219a auseinander, der »Werbung«, also ärztliche Information über Schwangerschaftsabbrüche, kriminalisierte und 2022 endlich aus dem Strafgesetzbuch gestrichen wurde.

Die in Weimar geborene Rechts- und Sozialwissenschaftlerin positioniert sich seit vielen Jahren klar für das Selbstbestimmungsrecht von Frauen und gegen rechtliche Rahmenbedingungen, die ihre ökonomische Abhängigkeit fördern. Das sogenannte Ehegattensplitting, das die klassische Rollenverteilung in der Ehe bei der Besteuerung bevorzugt und damit Altersarmut und Armut von Frauen im Scheidungsfall fördert, war Thema ihrer Promotion und ihres Buches »Der lange Schatten der Hausfrauenehe«.

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Am Freitag wurde die 46-Jährige für ihr »herausragendes Engagement für Geschlechtergerechtigkeit und ihre Verdienste um die Gleichstellung von Frauen und Männern in Beruf, Gesellschaft und Familie« in Berlin mit dem Bundesverdienstkreuz am Bande geehrt. Das teilte der Deutsche Juristinnenbund (DJB) mit, dessen Präsidentin Wersig von 2017 bis 2023 war. Den DJB habe die Juristin »über viele Jahre hinweg mit ihrer Expertise, Weitsicht und Leidenschaft für feministische Rechtspolitik geprägt«, erklärte die aktuelle DJB-Präsidentin Ursula Matthiessen-Kreuder.

Aktuell hat Wersig eine Professur für rechtliche Grundlagen der Sozialen Arbeit an der Fakultät Diakonie, Gesundheit und Soziales der Hochschule Hannover inne. Zuvor lehrte sie an der Fachhochschule Dortmund. Zuletzt war sie Mitglied der von der Ampel-Koalition berufenen Expert*innenkommission »zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin«, die ein Gutachten zum Paragraf 218 des Straftgesetzbuchs erstellte und Empfehlungen zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs erarbeitete. Für dessen Entkriminalisierung hatte sie sich zuvor viele Jahre lang eingesetzt.

Der DJB setzte sich unter ihrer Leitung intensiv für die Umsetzung der Istanbul-Konvention zum Schutz von Frauen vor Gewalt, für reproduktive Rechte und für ein modernes Familienrecht ein. Auch die internationale Solidarität war Maria Wersig immer wichtig. So initiierte sie 2022 ein Hilfsprojekt für afghanische Juristinnen.

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