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Brandenburgs AfD nicht gesichert rechtsextrem
Stillhalteerklärung des Verfassungsschutzes folgt juristischem Widerstand
Mit einer beim Verwaltungsgericht Potsdam eingereichten Klage und einem Eilantrag wehrt sich der AfD-Landesverband gegen seine Hochstufung durch den Brandenburger Verfassungsschutz zur gesichert rechtsextremistischen Bestrebung. Das Verwaltungsgericht forderte den Geheimdienst auf, einstweilen eine Stillhalteerklärung abzugeben – und das hat er nach Angaben des Innenministeriums am Freitag getan. »Dies hat zur Folge, dass bis zum Abschluss des Eilverfahrens nicht über die Hochstufung berichtet und der AfD-Landesverband Brandenburg weiterhin als Verdachtsfall behandelt wird«, teilte das Innenministerium mit. Eine Veröffentlichung des Einstufungsvermerks in Gänze oder auch nur in Auszügen sei damit zunächst ausgeschlossen.
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Die Veröffentlichung gefordert hatte BSW-Fraktionschef Niels-Olaf Lüders. Er hatte gesagt: »Wir möchten gerne selbst beurteilen, wie der Verfassungsschutz zu seiner Einstufung gelangt ist und ob wir diese so nachvollziehen können.« Auch die als Innenministerin zurückgetretene Landtagsabgeordete Katrin Lange (SPD) hatte zuvor ein Ende der Geheimniskrämerei verlangt.
Selbst zur Einstufung als Verdachtsfall ist noch ein Verfahren anhängig. Die AfD will erreichen, dass die Einstufung unterlassen und deren Rechtswidrigkeit festgestellt wird. »Unsere Klage ist ein notwendiger Akt zur Verteidigung rechtsstaatlicher Prinzipien und ein klares Signal gegen die politische Verfolgung unserer Partei«, erklärte AfD-Landeschef René Springer. Die Einstufung sei willkürlich und undemokratisch, die Stillhaltezusage ein »Etappensieg« für die AfD.
Auch zur Hochstufung der Bundes-AfD gibt es eine Stillhaltezusage, abgegeben vom Bundesamt für Verfassungsschutz. Mit diesem Fall ist das Verwaltungsgericht Köln befasst.
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