Landesbeauftragte Berlin: Grenzen der Unabhängigkeit

Jule Meier über Grenzen der Unabhängigkeit bei Landesbeauftragten für Polizei und Datenschutz

Bei der Überwachung staatlicher Behörden sind unabhängige Augen gefragt.
Bei der Überwachung staatlicher Behörden sind unabhängige Augen gefragt.

Berlin hat unabhängige Landesbeauftragte, die Behörden und staatliche Institutionen zu Themen wie Datenschutz oder Polizei unter die Lupe nehmen sollen. Sie sind zwar nicht Teil der Senatsverwaltung, haben ein eigenes Budget und können autonom Schwerpunkte setzen – aber ihre Befugnisse sind begrenzt. Und damit auch ihre Unabhängigkeit.

Meike Kamp ist Berlins Datenschutzbeauftragte. Wenn Polizeibeamte für private Zwecke persönliche Daten aus Datenbanken abfragen, kann Kamps Behörde ein Bußgeld gegen den Beamten aussprechen, aber sie kann kein Gerichtsverfahren einleiten. Wenn die dutzenden Kameras an der Kotti-Wache gegen geltendes Datenschutzrecht verstoßen, kann Kamps Behörde eine Warnung aussprechen, sie kann aber nicht anordnen, die Kameras zu entfernen.

Ein weiteres Beispiel: Alexander Oerke ist Berlins Polizeibeauftragter. Wenn es Beschwerden gegen die Polizei gibt und zugleich ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft, darf Oerke die Akten der Staatsanwaltschaft nicht einsehen. Wichtige Informationen wie Zeug*innenaussagen oder Obduktionsberichte bleiben ihm verschlossen.

Beide Beauftragte klagen darüber, dass sie überrannt werden mit Beschwerden. Ob gerechtfertigt oder nicht, es gibt viele Berliner*innen, die meinen, dass Polizeibeamte oder Behörden sie unrechtmäßig behandeln. Nicht nur begrenzte Befugnisse der Landesbeauftragten zeigen die Grenzen der Unabhängigkeit. Im Zweifelsfall kann der Senat diese einfach mundtot machen, so geschehen der Tierschutzbeauftragten Katrin Herrmann, deren Mittel nach offenbar unliebsamen Äußerungen gestrichen wurden.

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