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Berlinerin Yasemin A.: Freispruch für »From the river to the sea«
Die propalästinenschiche Aktivistin wird teilweise freigesprochen – Polizisten nehmen vor Amtsgericht Tiergarten Personen wegen selbiger Parole fest
»From the river to the sea, palestine will be free«, schallt es am Mittwochmittag über die Turmstraße vor dem Amtsgericht Tiergarten in Berlin. Eine Handvoll Menschen wird von der Polizei gewaltsam aus der Kundgebung gezogen, in der die Parole skandiert wird. Es ist kein Zufall, dass die Aktivist*innen, die seit den frühen Morgenstunden vor dem Gericht stehen, die umstrittene Parole rufen. Denn soeben wurde ihre Genossin Yasemin A. in mehreren Fällen davon freigesprochen, durch den Ausspruch eine Straftat begangen zu haben.
Yasemin A. ist spätestens seit Juni international bekannt: Zusammen mit Greta Thunberg, Rima Hassan und anderen pro-palästinensischen Aktivist*innen segelte sie auf dem Schiff »Madleen«, um Hilfslieferungen in den abgeriegelten Gazastreifen zu bringen. Das Schiff wurde von Israel gestoppt und A. zeitweise festgenommen. Am Mittwoch steht sie wegen mehrerer mutmaßlicher Straftaten in Berlin vor Gericht. Der Richter spricht sie in drei Punkten zu einer Strafe von 120 Tagessätzen à 15 Euro schuldig: wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Verleumdung gegenüber zwei Polizisten und tätlichen Angriffs auf einen Polizisten – sie hatte einen Regenschirm auf den Uniformierten mit Helm geworfen, als dieser in eine Demonstration eingriff.
From the river to the sea
»Hochachtungsvoll« findet der Richter das politische Engagement der Berliner Aktivistin, wie er bei seiner Urteilsverkündung erklärt. A. verliest zu Beginn der Verhandlung ein langes Statement, in dem sie ihre persönlichen und politischen Beweggründe für ihren Einsatz in der palästinasolidarischen Bewegung erklärt. »Als Frau mit Migrationshintergrund«, die bereits als kleines Kind auf der Ausländerbehörde mit ihren kurdischen Eltern Rassismus erfuhr, habe sie früh einen ausgeprägten Gerechtigkeitssinn entwickelt, sagt die 38-Jährige. »Diese Erfahrungen haben mir gezeigt, dass Widerstand notwendig ist«, sagt sie.
Sie habe sich dem Kampf gegen Rassismus, Kolonialismus und für ein »freies Palästina« verschrieben. Die Parole »from the river to the sea« bedeute für A. Gleichberechtigung für alle Menschen und dass in das historische Palästina alle Palästinenser*innen zurückkehren dürften, die von dort vertrieben wurden. Sie spricht sich gegen Waffenlieferungen an die israelische Regierung aus, die »Hunger als Waffe einsetzt«.
Die Parole »From the river to the sea« wird strafrechtlich verfolgt, weil das Bundesinnenministerium sie im Rahmen einer Verbotsverfügung zu einem Symbol der Hamas erklärt hat. Dies ist allerdings juristisch umstritten und wird im jeweiligen Einzelfall geprüft. Im Juni wurde zuletzt ein Student vor dem Amtsgericht freigesprochen, unter Verweis auf ein Gutachten des Berliner Landeskriminalamts, wonach die Parole nicht als eindeutiges Kennzeichen der Hamas zu werten sei. Am Mittwoch begründete der Richter seine Entscheidung im Fall von Yasemin A. damit, dass die Parole »Teil einer internationalen heterogenen Bewegung« sei.
Hetzkampagne gegen die Aktivistin
Tosender Applaus hallt durch den Hochsicherheitssaal des Amtsgerichts, als der Richter sein Urteil spricht. Nicht immer erfährt Yasemin A. so viel Zuspruch. In ihrem Plädoyer spricht sie von zahlreichen Drohungen, die sie in den vergangenen zwanzig Monaten erhalten habe. »Ich bekomme Morddrohungen per Post und Hassnachrichten, in denen gesagt wird, ich solle erstochen, erschossen oder vergewaltigt werden«, so die Aktivistin.
Das Landeskriminalamt habe ihr Sicherheitsgespräche angeboten. Ihr verteidigender Anwalt beweist mithilfe eines Chatverlaufs, dass eine Person mit demselben Namen zusammen mit ihrem Arbeitgeber vorrübergehend sämtliche Onlinepräsenz von sich entfernen ließ – seit 2024 erhielt die Frau Drohungen, da sie offenbar mit der Aktivistin verwechselt wurde.
Yasemin A. setzt sich seit 2016 für die Rechte von Geflüchteten in Deutschland ein, wie sie in ihrem Plädoyer erklärt. 2022 habe sie eine Organisation zur Unterstützung ukrainischer Geflüchteter gegründet. »Solange ich mich für die richtigen Geflüchteten einsetzte, wurde ich für mein Engagement gefeiert.« Doch seit sie sich für Palästinenser*innen engagiere, werde sie vom Staat kriminalisiert und von den Medien diffamiert. »Ist das das Land, dass einst ›Nie wieder‹ sagte? Ist das die Presse, die eine Säule der Demokratie sein soll?«, so die Aktivistin Yasemin A.
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