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Berlin: Schnelle Hilfe für Traumatisierte
Senat will Landesbeamte bei psychischen Erkrankungen schneller unterstützen
Psychische Erkrankungen sollen bei Landesbeamten künftig einfacher als Unfallfolgen anerkannt werden. Das sagte Finanzsenator Stefan Evers (CDU) am Dienstag nach der Sitzung des Senats. »Die Beweisführung wird umgekehrt«, sagte Evers. Landesbeamte sollen also nicht mehr nachweisen müssen, dass eine psychische Erkrankung auf einen Dienstunfall zurückzuführen ist. Stattdessen soll das Land nachweisen müssen, dass die Erkrankung in keinem Zusammenhang zur Arbeit der Beamten steht.
Die neue Regelung ist Teil einer Novelle des Landesbeamtenversorgungsgesetzes, die der Senat am Dienstag beschloss. Ziel der Novelle sei es, die Versorgung der Landesbeamten zu modernisieren und zu vereinfachen, sagte Evers. »Anerkennung zieht sich wie ein roter Faden durch das Novellierungspaket«, so Evers.
Gemünzt ist die Neuregelung bei psychischen Erkrankungen auf Feuerwehrleute und Polizisten, die etwa an einer posttraumatischen Belastungsstörung oder anderen traumabedingten Einschränkungen erkranken. Die Polizeigewerkschaften hatten eine solche Regelung bereits länger gefordert. »Wir stehen hinter euch, wir stärken euch den Rücken« sei das Signal, das der Senat an die Einsatzkräfte schicken wolle, so Evers.
Notwendig sei die Neuregelung, da es bislang für viele betroffene Landesbeamte schwierig gewesen sei, nachzuweisen, dass ihre Erkrankung auf eine Dienstsituation zurückzuführen sei. So träten die psychischen Folgen mancher Einsätze etwa häufig mit größerer Verzögerung auf.
Künftig sollen Landesbeamte die Kosten für eine Psychotherapie schon während des Anerkennungsverfahrens für einen Dienstunfall von der Landeskasse erstattet bekommen können. Bis zu fünf »probatorische« Sitzungen sollen erstattet werden. So solle verhindert werden, dass sich beginnende psychische Erkrankungen verschärfen, so Evers. Die Anerkennungsverfahren können sich in der Praxis bis zu zwei Jahren ziehen.
Er rechne damit, dass die Neuregelung zu höheren Fallzahlen führen werde, sagte Evers. Die finanzielle Belastung nehme der Senat aber in Kauf. »Da geht es nicht um Heller und Pfennig«, sagte der Finanzsenator.
Auch die Besoldung von Landesbeamten soll durch die Novelle vereinfacht werden. So sollen Vordienstzeiten einfacher anerkannt werden. Betroffen davon sind vor allem Beamte, die zuvor beim Bund oder in anderen Bundesländern gearbeitet haben. »Wir werden einfacher in der Lage sein, eine Einordnung vorzunehmen«, sagte Evers. Auch die Mitgliedschaft in Bundes- oder Landesregierungen oder in Parlamenten soll als Dienstzeit im öffentlichen Dienst angerechnet werden und entsprechend bei der Einstufung berücksichtigt werden.
Zudem sollen Zulagen für Führungsaufgaben künftig deutlich früher gewährt werden. Bislang griffen diese erst nach 18 Monaten. Mit der Novelle soll diese Zeit nun auf sechs Monate verkürzt werden. »Wir wollen nicht mehr 18 Monate warten, um eine Zulage zu gewähren, die höhere Aufgaben würdigt«, sagte Evers.
Das Gesetzespaket soll nun im Rat der Bürgermeister, der Vertretung der Bezirke, besprochen werden. Anschließend soll es im Abgeordnetenhaus beschlossen werden. Er hoffe auf einen »schnellstmöglichen« Beschluss, so Evers.
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