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- Polizeigewalt
Prügelnder Polizeischüler in Berlin
Ein Berliner Polizeischüler soll einen Mann rassistisch beleidigt und geschlagen haben.
Am Freitagabend soll im Berliner Ortsteil Mitte ein Polizeischüler einen Mann rassistisch beleidigt und krankenhausreif geschlagen haben. Das teilte die Pressestelle der Berliner Polizei mit.
Demnach riefen Passant*innen die Polizei, nachdem sie eine körperliche Auseinandersetzung beobachtet hatten. »Nach bisherigen Erkenntnissen war ein 49 Jahre alter Mann zusammen mit seinem elfjährigen Sohn am Brunnen am Alexanderplatz unterwegs und traf dort auf eine Gruppe von drei Heranwachsenden«, heißt es. Es soll zuerst zu einer verbalen Auseinandersetzung gekommen sein, die dann eskalierte. »Dabei soll ein 20-Jähriger aus dem Trio den 49-Jährigen rassistisch beleidigt, ihn ins Gesicht geschlagen und den danach am Boden liegenden Mann gegen den Kopf getreten haben«, so die Polizei Berlin.
Der 49-Jährige wurde mit Verletzungen am Kopf und an einer Hand zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus gebracht. Bei dem 20-Jährigen wurde ein Alkoholwert von circa 1,9 Promille festgestellt. Auch seine beiden 17 und 18 Jahre alten Begleiter waren alkoholisiert.
»Im Zuge der Sachverhaltsklärung stellte sich heraus, dass der 20-Jährige und seine Begleiter Polizeischüler der Polizei Berlin sind«, teilt die Berliner Polizei mit. Der 20-Jährige musste sich im Polizeigewahrsam einer erkennungsdienstlichen Behandlung und einer Blutabnahme unterziehen und »durfte dann seinen Weg fortsetzen«.
Der polizeiliche Staatsschutz des Landeskriminalamtes habe nun die Ermittlungen übernommen. Dabei werde auch geprüft, ob die Begleiter des 20-Jährigen am Geschehen beteiligt waren. Neben strafrechtlichen Konsequenzen würden auch dienstrechtliche Konsequenzen geprüft.
Der Polizeischüler erstattete eine Gegenanzeige wegen Bedrohung. Wer Polizeibeamte anzeigt, muss häufig mit einer Gegenanzeige rechnen. »Gegenanzeigen fungieren als Abwehrinstrument gegen Betroffene von (mutmaßlich) strafbarem Handeln der Polizist*innen und dienen der Rechtfertigung des polizeilichen Gewalteinsatzes«, heißt es in einem jüngst veröffentlichten Beitrag der Zeitschrift für Bürgerrechte und Polizei »Cilip«. Anzeige und Gegenanzeige werden regelmäßig von Staatsanwaltschaften gemeinsam bearbeitet, »wobei sich Glaubwürdigkeitshierarchien zugunsten der Polizist*innen auswirken«, heißt es ferner. Mit dpa
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