Betriebsräte als Co-Manager

  • Markus Schwarzbach
  • Lesedauer: 2 Min.

Die Meldungen lauten immer wieder ähnlich: Konzern entscheidet über Schließung, Verlagerung oder Personalabbau – Gewerkschaft und Betriebsrat beraten über weiteres Vorgehen. So war es bei BenQ, so ist es jetzt im Falle Nokia.

Die Schließung eines Standorts setzt den Betriebsrat immer unter Druck. Die Belegschaft erwartet eine Position, die Gremiumsmitglieder stehen selbst häufig vor einer ungewissen Zukunft. Immer mehr Betriebsräte versuchen, mit eigenen Vorschlägen in die Offensive zu kommen – frei nach dem Slogan der IG Metall »Besser statt billig«.

Eine Alternative zur Verlagerung kann es beispielsweise sein, bestehende Strukturen zu verbessern und gemeinsam mit den Beschäftigten neue Ideen zu entwickeln. Einerseits ist dabei die Frage entscheidend, ob die Eigenleistung bei den Verlagerungsplanungen nur deshalb so schlecht dasteht, weil dieser Bereich heruntergewirtschaftet und in der Vergangenheit kaum investiert wurde? Andererseits zählen Verbesserungsvorschläge von Betriebsrat und Belegschaft, um den von den Verlagerungsplanungen bedrohten Bereich attraktiver zu gestalten.

Das Ergebnis sind häufig Vorschläge zur Effektivierung der Arbeitsabläufe. So soll eine betriebliche Lohndiskussion vermieden werden, die zur Kürzung von tariflichen Löhnen oder Zuschlägen führt. Der Blick geht dann auch über die reine Zahlenbetrachtung hinaus. Die Sicherstellung des Kundenservices hat eine hohe Bedeutung. Denn durch die Verlagerung können sich Lieferschwierigkeiten oder eine unzureichende Betreuung des Produktes ergeben. Die strategischen Folgen werden auch im Falle Nokia thematisiert: Ein Imageverlust des Handy-Anbieters in der Bundesrepublik ist eines der Hauptargumente von Politikern, Betriebsrat und Gewerkschaft gegen die Verlagerung.

Hier denken viele Betriebsräte fast schon unternehmerisch – diese Form des »Co-Management« dient dem Erhalt der Arbeitsplätze und ergibt sich aus dem Vorschlagsrecht zur Beschäftigungssicherung nach § 92 a BetrVG. Das Initiativrecht ist an keine Fristen gebunden, vielmehr kann der Betriebsrat frühzeitig eigene Vorschläge unterbreiten.

Das Beispiel Nokia macht aber auch deutlich: Tiefgreifende gesetzliche Schranken bei Verlagerung und Massenentlassungen existieren nicht. Die Einsicht des Unternehmens ist entscheidend. Das bedeutet in der Praxis meist, das Verzögerung das Einzige ist, was ein Betriebsrat gegen eine rücksichtslose Geschäftsführung maximal erreichen kann.

Der Autor ist langjähriger ehemaliger Betriebsrat und Buchautor in Kassel.

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