Grundsatzfragen

  • Ina Beyer
  • Lesedauer: 1 Min.

Seit vier Monaten sitzt der Kameruner Felix Otto, der in Deutschland Asyl beantragt hat, in der JVA Suhl-Goldlauter, weil er die Grenzen des Landkreises verlassen hat, in dem er nach den Bestimmungen zur sogenannten Residenzpflicht zu bleiben hätte. Ein solcher Umgang mit Menschen nichtdeutscher Herkunft von Seiten des deutschen Staats lässt immer wieder ungute Erinnerungen an den dunkelsten Punkt der deutschen Geschichte aufkommen. Der Fall Felix Otto ist besonders hart und er erschüttert. Die zugrunde liegende Residenzpflicht aber – ein Instrument des Rechtsstaates – macht solche Urteile erst möglich.

Seit Jahren organisieren betroffene Flüchtlinge und Menschenrechtsorganisationen Protest. Offenbar jedoch reicht der für die Abschaffung nicht aus. Bitter: Für die Flüchtlinge wird eine Organisierung gerade wegen der Residenzpflicht auf legale Weise nahezu unmöglich. Auch bitter: Zur Kundgebung am Samstag in Jena, auf der die Freilassung von Felix Otto gefordert wurde, kamen kaum Menschen. Weil die antirassistische Bewegung klein ist? Weil die Aktiven ausgelaugt sind? Oder die Kundgebung schlecht beworben war? Auch wenn die Grünen die Forderung nach Ottos Freilassung unterstützen: Die Bewegung muss sich grundsätzlicher die Frage stellen, was sie braucht, um mehr Resonanz zu finden.

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