Konvention mit Nachholbedarf

  • Martin Ling
  • Lesedauer: 1 Min.

Flügge ist sie schon längst. Am 20. November wird die UNO-Konvention über die Rechte des Kindes 20 Jahre alt. Doch nach wie vor stehen die seit 1989 verbrieften Rechte auf Überleben, auf Entwicklung, Schutz und Beteiligung in vielen Ländern nur auf dem Papier – wenn überhaupt. Die christlich-fundamentalistischen USA und das islamisch-fundamentalistische Somalia haben die Konvention als einzige Staaten nicht ratifiziert, weil sie manche Kinderrechte als Verstoß gegen biblische oder im Koran beschriebene Befugnisse der Eltern sehen – wie die religiöse Erziehung.

Aber auch dort, wo die Kinderrechtskonvention längst ratifiziert worden ist, liegt noch vieles im Argen: Säureanschläge auf heiratsunwillige Mädchen und Abtreibungen von weiblichen Föten in Asien, Genitalverstümmelung bei Mädchen in vielen afrikanischen Ländern, Kinderhandel und -arbeit fast überall in den Entwicklungsländern dieser Welt, bilden dabei nur die Spitze des Eisbergs.

Diesen grausamen Kinderalltag hat UNICEF rechtzeitig vor dem Jahrestag erstmals dokumentiert. Denn für die Kinderrechtskonvention gilt wie für alle Konventionen: Die praktische Wirkung hängt vor allem vom politischen Willen und den gesellschaftlichen Kräfteverhältnissen ab. Bis heute klafft zwischen der formalen Anerkennung der Kinderrechte und ihrer Verwirklichung eine tiefe, schmerzhafte Lücke. Sie ist zu schließen.

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