Größerer Spielraum für Bundeswehr
Verfassungsgericht weist Klage der LINKEN gegen Kosovo-Einsatz ab
Karlsruhe (AFP/ND). Nach einem am Freitag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes muss die Bundesregierung nicht schon bei Zweifeln über einen laufenden Auslandseinsatz der Bundeswehr eine neue Zustimmung des Bundestags einholen. Damit wies das Bundesverfassungsgericht eine Klage der Linksfraktion im Bundestag gegen den KFOR-Einsatz im Kosovo als »offensichtlich unbegründet« ab. (Az: 2 BvE 4/08)
Auf der Grundlage eines Mandats der Vereinten Nationen beteiligt sich die Bundeswehr seit 1999 an der internationalen KFOR-Mission im Kosovo. Ziel der Mission ist es, gewaltsame Kämpfe zwischen Serben und Kosovo-Albanern zu verhindern. Im Februar 2008 löste sich das Kosovo von Serbien und erklärte sich für unabhängig. Zahlreiche Staaten, darunter Deutschland, erkannten das Kosovo an. Dennoch hatte die Bundesregierung im Mai den Einsatz von derzeit 2210 deutschen Soldaten für ein weiteres Jahr beschlossen. Mit ihrer Organklage rügte die Linke, mit der Selbstständigkeit des Kosovo sei die Basis für die Zustimmung des Bundestages entfallen.
Das Gericht bekräftigte, dass »die Bundeswehr ein Parlamentsheer« sei. Jeder Einsatz bedürfe daher der Zustimmung des Bundestages. Doch müssten die Parlamentarier die Bedingungen für den Einsatz selbst benennen. Sie könnten diese Bedingungen jederzeit konkretisieren oder auch die deutschen Soldaten per Bundestagsbeschluss zurückholen. So lieg es im Ermessen des Bundestages, »ob er infolge veränderter tatsächlicher oder rechtlicher Rahmenbedingungen die erteilte Zustimmung widerrufen (...) will«.
Daher sei es nicht erforderlich, dass die Bundesregierung sich schon bei Zweifeln am weiteren Einsatz eine neue Zustimmung holt. Erst wenn die vom Bundestag formulierten Voraussetzungen offenkundig nicht mehr erfüllt sind, müsse sie den Einsatz beenden. Den KFOR-Einsatz habe der Bundestag lediglich an das UN-Mandat geknüpft, das aber weiter bestehe.
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