Ministerium: Nie eingegriffen

Verteidigungsressort zum NATO-Bericht über Luftangriff in Afghanistan

  • Lesedauer: 2 Min.
Die Bundesregierung hat nach Angaben des Verteidigungsministeriums keinen Einfluss auf den NATO-Bericht über den folgenschweren Luftangriff in Afghanistan genommen.

Berlin (dpa/ND). »Wir haben überhaupt nie in den Untersuchungsauftrag eingegriffen«, sagte ein Ministeriumssprecher am Montag in Berlin und wies damit einen »Spiegel«-Bericht zurück. US-Kampfjets hatten auf Anforderung des deutschen Oberst Georg Klein Anfang September zwei von Taliban gekaperte Tanklastzüge bombardiert, die in einem Flussbett feststeckten. Unter Berufung auf den NATO-Bericht erklärte das Ministerium in der vergangenen Woche, die genaue Zahl der Opfer sei nicht zu ermitteln. Die Zahl der Toten und Verletzten liege zwischen 17 und 142, darunter seien 30 bis 40 Zivilisten.

Der »Spiegel« berichtet nun, die Bundesregierung habe die NATO gedrängt, sich in dem Untersuchungsbericht mit einer Beurteilung zurückzuhalten. Der Sprecher des Verteidigungsministeriums entgegnete, die von ISAF-Kommandeur Stanley McChrystal eingesetzte Untersuchungskommission habe die Aufgabe gehabt, »die Fakten zusammenzutragen« und sich jeder weitergehenden Bewertung zu enthalten. Niemand habe auf die Kommission Zugriff gehabt, auch McChrystal selbst nicht.  

Laut »Spiegel« weist der NATO-Bericht auf klare Fehler in der deutschen Operationsführung hin. Klein habe sich nicht an das Standard-Einsatzverfahren gehalten. So habe er die Luftunterstützung mit der Begründung angefordert, seine Truppen hätten Feindberührung. Allerdings hätten sich in der Nähe der Tankwagen keine Soldaten der internationalen ISAF-Truppe aufgehalten. Klein habe es außerdem abgelehnt, die F-15-Jagdbomber zunächst nur im Tiefflug über die gekaperten Tankwagen hinwegfliegen zu lassen.

Die SPD forderte Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) auf, zu den möglichen Fehlern des deutschen Oberst beim Luftangriff Stellung zu nehmen. Die Generalstaatsanwaltschaft Sachsen will in den kommenden zwei Wochen klären, ob gegen Klein »ein Anfangsverdacht einer strafbaren Handlung« vorliegt.

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