Fördermittel

LBS-Tipp

  • Lesedauer: 1 Min.

Für Bauherren und Eigentümer, die neu bauen oder ihre Gebäude komplett oder teilweise modernisieren, gilt ab 1. Oktober 2009 die EnEV (Energieeinsparverordnung) 2009. Die KfW Förderbank stellt für die Umsetzung der geforderten energieeffizienten Baumaßnahmen Förderkredite und Zuschüsse bereit. Der Energieausweis erfasst die wichtigsten Daten und dient der Überprüfung der Auflagen.

Achtung: Die LBS betont, dass durch die KfW bei Nichteinhaltung der EnEV Fördergelder zurückverlangt werden können.

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