Gericht stoppt Ginkgomittel
Arzneimittel mit standardisierten Ginkgoextrakten werden erfolgreich bei der Behandlung von Gedächtnisstörungen und bei nachlassender Leistungsfähigkeit des Gehirns eingesetzt. Neben diesen hochwertigen Medikamenten kann man gelegentlich auch ginkgohaltige Nahrungsergänzungsmittel erwerben. Ein Urteil des Landgerichts Hamburg setzt den fragwürdigen Produkten jetzt Grenzen.
Gegenstand des Verfahrens war die Zulässigkeit des Vertriebs von Lebensmitteln bzw. Nahrungsergänzungsmitteln mit dem Inhaltsstoff Ginkgo-biloba-Extrakt. Konkret ging es dabei um Ginkgo-Kapseln, die als Monopräparat 100 Milligramm Ginkgo-Biloba-Extrakt enthielten. ND
Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.
Dank Ihrer Unterstützung können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln
Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.