Gericht stoppt Ginkgomittel

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Arzneimittel mit standardisierten Ginkgoextrakten werden erfolgreich bei der Behandlung von Gedächtnisstörungen und bei nachlassender Leistungsfähigkeit des Gehirns eingesetzt. Neben diesen hochwertigen Medikamenten kann man gelegentlich auch ginkgohaltige Nahrungsergänzungsmittel erwerben. Ein Urteil des Landgerichts Hamburg setzt den fragwürdigen Produkten jetzt Grenzen.

Gegenstand des Verfahrens war die Zulässigkeit des Vertriebs von Lebensmitteln bzw. Nahrungsergänzungsmitteln mit dem Inhaltsstoff Ginkgo-biloba-Extrakt. Konkret ging es dabei um Ginkgo-Kapseln, die als Monopräparat 100 Milligramm Ginkgo-Biloba-Extrakt enthielten. ND

www.phytotherapie-komitee.de

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