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Ungarns entschärfte Vermögensteuer

Gericht stellte sich vor Wohnungseigentümer

  • Gábor Kerényi, Budapest
  • Lesedauer: 3 Min.
Zwecks Konsolidierung des Staatshaushalts beschloss Ungarns sozialdemokratische Regierung – noch bis April im Amt – ein »Gesetz über die Besteuerung von Besitzgütern mit hohem Wert«, im Lande als Einführung der Vermögensteuer bekannt. Das Verfassungsgericht entschärfte das Regierungsvorhaben jedoch.

Besagtes Gesetz sah eine beträchtliche, steil progressive Besteuerung aller Immobilienvermögen im Wert von über 110 000 Euro, von Autos über 170 PS sowie von Wasser- und Luftfahrzeugen vor. Der ungarische Verfassungsgerichtshof aber erklärte die Bestimmungen hinsichtlich der Immobilien in der vergangenen Woche für grundgesetzwidrig, und zwar einstimmig.

So etwas ist in der zerklüfteten politischen Landschaft Ungarns seit vielen Jahren nicht mehr vorgekommen. Die Richter, bei denen mehr als 50 Widersprüche eingegangen waren, betonen zwar, dass die ungarische Verfassung eine Vermögensteuer sehr wohl erlaubt, doch hätten die geplanten Bestimmungen Rechtsunsicherheit geschaffen. Fragwürdig schienen vor allem jene Paragrafen, die die Wertermittlung regelten.

Laut Vorschrift hätte der Eigentümer den Wert, und zwar den Verkaufswert, seiner Immobilie mit Hilfe eines offiziell zur Verfügung gestellten Kalkulators selbst ermitteln müssen. So weit, so schön. Doch hätte der Steuerbehörde das Recht zugestanden, innerhalb der nächsten fünf Jahre einen anderen Verkaufswert zu bestimmen. Und sie wäre befugt gewesen, deftige Strafen aufzuerlegen, wenn diese Summe den vom Steuerzahler erklärten Betrag um mehr als zehn Prozent überschritten hätte. Die Verfassungshüter stellten nun fest, dass die verschiedenen Schätzwerte für eine Immobilie, besonders in wirtschaftlich unsicheren Zeiten, um 30 bis 40 Prozent schwanken können. Und es sei nicht zulässig, das entsprechende Schätzrisiko einseitig dem Steuerzahler aufzubürden.

Die von der Vermögensteuer möglicherweise Betroffenen sind natürlich in Ungarn wie überall auf der Welt energisch gegen die nun gekappte neue Steuer. Das Besondere an der ungarischen Situation ist, dass nach dem Systemwechsel von 1990 eine Privatisierungswut ausgebrochen war. Die Gemeinden und der Staat hatten fast alle in ihrem Besitz befindlichen Wohnungen für relativ geringe Summen an die Mieter verkauft. So sind über 90 Prozent aller Wohnungen in Ungarn heute Eigentumswohnungen, Miet- oder Sozialwohnungen gibt es praktisch nicht.

Der Grund für die seinerzeitige Verkaufswelle war nicht nur ideologische Begeisterung für die Privatisierung. An den Häusern waren zumindest während der letzten Periode des Staatssozialismus kaum noch Renovierungsarbeiten vorgenommen worden. Sie waren darum ein einem Zustand, dass es der öffentlichen Hand als das vergleichbar beste Geschäft erschien, die maroden Gebäuden loszuwerden. Aber Geld, um eine beträchtliche Vermögensteuer zu bezahlen, haben viele der heutigen Eigentümer nicht, auch wenn ihre Wohnung am Markt inzwischen mehr als 110 000 Euro wert ist. Selbst bei Wohnungen, die an der unteren Besteuerungsgrenze liegen, hätte die Steuer bei vielen ein bis mehrere Monatsgehälter verschlungen.

Nun können also nur noch die Eigentümer von Flugzeugen, Jachten und Sportwagen zur Kasse gebeten werden. Dem Staat entgehen dadurch 110 Millionen Euro an Steuereinnahmen. Von wem und auf welche Weise wird er sich wohl Ersatz beschaffen?

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