Anleger sammeln Klagen gegen die HRE
Musterverfahren wegen Fehlinformationen
München (AFP/ND). Im Rechtsstreit zwischen Aktionären und der maroden Immobilienbank Hypo Real Estate (HRE) kommt es aller Voraussicht nach zu einer Sammelklage. Das Landgericht München I leitete beim Oberlandesgericht München Mitte der Woche ein Verfahren zur Eröffnung eines Kapitalanlegermusterverfahrens in die Wege, wie aus dem Bundesanzeiger hervorgeht. Bei Musterprozessen wird eine Klage stellvertretend für mehrere Kläger verhandelt. Voraussetzung sind mindestens zehn gleichlautende Klagen.
Im konkreten Fall wirft ein Kläger der früheren HRE-Führung vor, im Sommer 2007 Anleger nicht ausreichend über wirtschaftliche Risiken für das Institut informiert zu haben, als die US-Immobilienkrise Kreise zog. In den kommenden vier Monaten müssen sich neun weitere Anleger mit gleichlautenden Klagen finden, die sich an das Verfahren anhängen. Dies gilt als sehr wahrscheinlich.
Anlegeranwalt Andreas Tilp erklärte: »Da unsere Kanzlei über ein Dutzend weiterer Klageverfahren gegen die HRE beim Landgericht anhängig hat, werden wir dort nunmehr gleichgerichtete Anträge stellen und damit die Einleitung des Musterverfahrens herbeiführen.« Medienberichten zufolge fordern Anleger von der HRE insgesamt rund eine Milliarde Euro zurück. In der Musterklage geht es um eine Börsenpflichtmitteilung der HRE vom Juli 2007, in der die Bank einen Gewinn für das zweite Quartal mitteilte und einen Gewinn für das Gesamtjahr voraussagte.
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