Kein Verbot von Lobby-Spenden

Anträge zur Änderung des Parteiengesetzes im Bundestag gescheitert

  • Lesedauer: 2 Min.
Das Thema wird nicht unaktuell: Parteispenden. Regelmäßig im Bundestag streiten sich die Fraktionen, jedesmal sind aktuelle Schlagzeilen über zwielichtige Praktiken der Politik der Anlass. So auch am Mittwoch.

Berlin (ND). Die Großspende aus dem Hotelgewerbe an die FDP hatte den jüngsten Grund zur Debatte geliefert: Sind die Parteien käuflich? Gut in Erinnerung ist der Einsatz der Liberalen für eine Mehrwertsteuersenkung in ebenjenem Gewerbe. Die LINKE hatte schon im Vorfeld der Debatte gefordert, Spenden von Unternehmen und Verbänden an Parteien gänzlich zu verbieten, nun brachte sie einen entsprechenden Antrag ein. Natürliche Personen, so fordert sie zudem, sollten nicht mehr als 25 000 Euro jährlich spenden dürfen. Es sei offenkundig, dass spendende Unternehmen für ihr Geld eine Gegenleistung der Politik erwarteten, argumentierte für die LINKE Halina Wawzyniak.

Die Grünen forderten in einem parallel eingebrachten Antrag unter anderem die Begrenzung der Spenden von juristischen (also Unternehmen, Organisationen und Vereine) und natürlichen Personen auf 100 000 Euro jährlich. Die SPD schloss sich dem Wunsch an. Spenden über 25 000 Euro sollten unverzüglich dem Bundestagspräsidenten angezeigt werden. Weniger als die LINKE fordert, aber mehr, als die übrigen Parteien mitzutragen bereit sind. Beinahe überflüssig zu erwähnen, dass beide Positionen keine Chance auf den Beifall von Union und FDP hatten. Das regelmäßige Spendenaufkommen legt nahe, warum das so ist. Nutznießer sind vor allem Union und FDP, dahinter liegt die SPD, abgeschlagen die Grünen und ferner liefen folgt die LINKE. 2002 hatte die Partei im Bundestag noch gefordert, das jährliche Volumen auch der staatlichen Zuwendungen einzufrieren. Damals war gerade die Kölner SPD über fingierte Spendenquittungen gestolpert.

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