Pflicht zur Obduktion in Bremen

Senat beschließt Gesetz zur Klärung von Kindstod

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Bremen (epd/ND). Der Bremer Senat hat als erste Landesregierung in Deutschland eine Obduktionspflicht bei einem ungeklärten Tod von Kindern unter sechs Jahren beschlossen. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf habe der Senat am Dienstag verabschiedet, sagte Sozialsenatorin Ingelore Rosenkötter (SPD) nach der Sitzung. Der Entwurf gehe nun in das parlamentarische Verfahren und werde bei einer Anhörung diskutiert. Der Landtag müsse dann endgültig zustimmen. Kritiker hatten ethische Bedenken gegen die Obduktionspflicht vorgebracht, die Misshandlungen aufdecken soll.

»Die vorgeschlagene Regelung ist für uns ein weiterer Baustein für einen umfassenden Kinderschutz«, betonte Rosenkötter. »Wir wissen, dass Misshandlungen und gewaltsame Einwirkungen gerade bei kleinen Kindern oft nicht sichtbar sind.« Das gelte beispielsweise bei einem Schütteltrauma oder wenn das Kind erstickt worden sei. »Wenn ein Kind gewaltsam zu Tode gekommen ist, dann muss das auch erkannt werden, um beispielsweise Geschwisterkinder schützen zu können.«

2008 hat es Rosenkötter zufolge im Land Bremen 37 Todesfälle von Kindern unter sechs Jahren gegeben, von denen fünf nicht zweifelsfrei klar waren. Wenn die Eltern der Obduktion widersprechen, soll nach dem Senatsentwurf ein Amtsrichter das letzte Wort haben.

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