Landnahme mit deutscher Hilfe

  • Martin Ling
  • Lesedauer: 2 Min.

Sicherheit, Entwicklung und Menschenrechte werden in der Rhetorik und den Konzepten des deutschen Entwicklungsministeriums (BMZ) groß geschrieben. Wenn die Sicherheit von Investoren auf die Menschenrechte von ländlicher Bevölkerung trifft, hat das BMZ eine klare Priorität. Das zeigt der Fall Kambodscha. Seit vielen Jahren ist die deutsche Entwicklungszusammenarbeit (EZ) dort in der Landpolitik aktiv. Anstoß daran, dass in Kambodscha in den letzten Jahren laut der Menschenrechtsorganisation FIAN 3 Millionen Hektar Land an nationale Eliten und internationale Investoren verteilt wurden, nahm das BMZ nicht, trotz Verletzung von Menschenrechten durch Vertreibung. Im Gegenteil: Die deutsche Durchführungsorganisation Gesellschaft für technische Zusammenarbeit (GTZ), die sich prinzipiell um die Vergabe von Landtiteln und damit um Rechtssicherheit kümmert, macht FIAN zufolge immer dort eine Ausnahme, wo Investoren ein Auge auf das Land geworfen haben.

Hier gilt in der Praxis das Motto: im Zweifel gegen die Landlosen. Dass Entwicklungsminister Dirk Niebel bei seiner jüngsten Kambodschareise der Durchsetzung der Menschenrechte höchste Priorität einräumte, muss in den Ohren der Betroffenen wie Hohn klingen, sollten sie sich in die Tiefen deutscher entwicklungspolitischer Zusammenhänge begeben. Der Widerspruch zwischen hehren theoretischen Positionen und entwicklungspolitischer Praxis dürfte sich unter Niebel, der sich selbst als Sachwalter deutscher Wirtschaftsinteressen versteht, noch vertiefen. Globalisierungskritiker Walden Bello nennt das eine Politik des Hungers. Ernährungssouveränität lässt sich nur über eine Förderung der ländlichen Entwicklung inklusive Kleinbauern erreichen, Investoren haben daran kein Interesse.

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