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Blühende Tariflandschaft

  • Jörg Meyer
  • Lesedauer: 1 Min.

Der erste Stufenplan zur Anhebung der Löhne auf Westniveau wurde von den Metallern in Ostdeutschland bereits 1991 abgeschlossen – ohne Streik und zusammen mit den Arbeitgebern, wohlgemerkt. Damals glaubte man augenscheinlich auf beiden Seiten der Barrikade, dass irgendwo dahinten die blühenden Landschaften schon knospen. Daraus ist nichts geworden. Noch immer klaffen Löhne, Arbeitszeiten, Urlaubsregelungen teilweise weit auseinander. Eine Angleichung ist nicht in Sicht.

Ein Problem ist, dass die Zahl der tarifgebundenen Betriebe gerade im Osten sinkt. Zudem ist die Regelung der Arbeitsverhältnisse über einen Tarifvertrag im Westen seit Jahrzehnten etabliert – im Osten nicht. Dass der gesetzliche Mindestlohn die gewünschte Belebung der Tariflandschaft bringen kann, wie Tarifexperte Reinhard Bispinck vermutet, klingt verlockend logisch: Wenn das Einkommensniveau am unteren Rand stabilisiert ist, eröffnet sich Gewerkschaften ein Raum darüber. Statt in Verteidigungskämpfen festzustecken, könnten sie kämpferische Tarifpolitik betreiben – und sich nebenbei auch wieder attraktiv für potenzielle Neumitglieder machen. Allerdings ist das ein weiteres und so gutes Argument für den Mindestlohn, dass die schwarz-gelbe Bundesregierung seine Einführung noch auf Jahre verzögern dürfte.

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