Kündigung aufgehoben

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Reutlingen (AFP/ND). Das Arbeitsgericht Reutlingen hat den Rauswurf eines Mannes aufgehoben, dem wegen der unzulässigen Verwendung einer Essensmarke im Wert von 80 Cent fristlos gekündigt worden war. Der Arbeitgeber, die Sportartikelfirma Erima im schwäbischen Pfullingen, hätte ihren Angestellten zunächst abmahnen müssen, anstatt ihm gleich zu kündigen, entschied das Gericht am Mittwoch. Der 35-jährige Sachbearbeiter hatte mit der von einem Kollegen überlassenen Marke ein Mittagessen für seine Lebensgefährtin eingelöst und damit gegen eine Vorgabe seines Arbeitgebers verstoßen. Die Firma überlässt ihren Beschäftigten monatlich 15 Essensmarken im Wert von je 80 Cent. Die Marken werden auf den Namen des Mitarbeiters ausgestellt und enthalten den Hinweis, dass sie nicht übertragbar sind.

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