Kündigung aufgehoben

  • Lesedauer: 1 Min.

Reutlingen (AFP/ND). Das Arbeitsgericht Reutlingen hat den Rauswurf eines Mannes aufgehoben, dem wegen der unzulässigen Verwendung einer Essensmarke im Wert von 80 Cent fristlos gekündigt worden war. Der Arbeitgeber, die Sportartikelfirma Erima im schwäbischen Pfullingen, hätte ihren Angestellten zunächst abmahnen müssen, anstatt ihm gleich zu kündigen, entschied das Gericht am Mittwoch. Der 35-jährige Sachbearbeiter hatte mit der von einem Kollegen überlassenen Marke ein Mittagessen für seine Lebensgefährtin eingelöst und damit gegen eine Vorgabe seines Arbeitgebers verstoßen. Die Firma überlässt ihren Beschäftigten monatlich 15 Essensmarken im Wert von je 80 Cent. Die Marken werden auf den Namen des Mitarbeiters ausgestellt und enthalten den Hinweis, dass sie nicht übertragbar sind.

Abonniere das »nd«
Linkssein ist kompliziert.
Wir behalten den Überblick!

Mit unserem Digital-Aktionsabo kannst Du alle Ausgaben von »nd« digital (nd.App oder nd.Epaper) für wenig Geld zu Hause oder unterwegs lesen.
Jetzt abonnieren!

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal