Bewegungsmelder

  • Lesedauer: 3 Min.

Flugblatt-Fake zu Jungen Liberalen

(ND). »Streichung des Elterngelds für ALG-II-Empfänger, denn Armut soll sich nicht reproduzieren! Streichung des Heizkostenzuschusses für Wohngeldempfänger, damit alle ökologischer und effizienter Heizen!«, forderten drei junge Menschen Ende vergangener Woche auf Flugblättern vor der Agentur für Arbeit in Stuttgart. Die Frau und die beiden Männer gaben sich als Mitglieder der Jungen Liberalen (JuLi) aus und verteilten Flyer, die denen der FDP-Jugendorganisation in Aufmachung und Inhalt täuschend ähnelten. Die »Stuttgarter Zeitung« ist auf diesen Fake hereingefallen. In einem nachgeschobenen Artikel bedauert sie ihre Berichterstattung, die die JuLis »in ein falsches Licht gerückt« habe. Die Gruppe, die hinter der Kommunikationsguerilla-Aktion steckt, habe die Presse zu der Aktion vor dem Arbeitsamt eingeladen. Der JuLi-Landesverband ist empört. Er distanzierte sich in einer eigenen Erklärung von der »dreisten Aktion«.

Kooperation mit Bundeswehr beenden

(ND). In eine Petition fordern über 300 Personen die Rücknahme der Kooperationsvereinbarung zwischen der Bundeswehr und dem rheinland-pfälzischen Bildungsministerium vom Februar 2010. Die AG Frieden Trier wünscht eine öffentliche Debatte darüber, ob die Bundeswehr diesen privilegierten und von der SPD geförderten Zugriff auf Minderjährige haben darf. Jetzt seien Schüler, Eltern und Lehrer gefordert, an ihrer Schule dafür zu sorgen, dass die Bundeswehr keinen Zutritt erhält. »Die politische Bildung gehört in die Hand der dafür ausgebildeten pädagogischen Fachleute und nicht in die von Jugendoffizieren«, fordert Jonas Becker, Diözesenleiter der Katholischen Studierenden-Jugend Trier. www.agf-trier.de

Prozess gegen Antifas eingestellt

(ND). Am Dienstag endete der Prozess gegen drei Berliner AntifaschistInnen vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten mit einer Einstellung. Der Richter folgte damit einem Antrag der Rechtsanwälte, das Verfahren wegen Verjährung nach dem Pressegesetz einzustellen. Den drei Angeklagten wurde vorgeworfen beim beim alljährlichen »Aktionstag gegen Rassismus, Neonazismus und Krieg – Tag der Mahnung« im September 2007 ein A3-Plakat mit Porträtfotos von Neonazis an einem Infostand ausgestellt und damit gegen das »Kunsturhebergesetz« verstoßen zu haben.

Göttinger wegen Nötigung verurteilt

(ND). Der Berufungsprozess gegen einen Antifaschisten aus dem Göttinger Bündnis gegen Rechts endete vergangene Woche mit einer Verurteilung zu 50 Tagessätzen à 30 Euro, teilte die Antifaschistische Linke International (ALI) mit. Das Göttinger Landgericht bestätigt damit ein Urteil des Amtsgerichts Herzberg. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, bei einer antifaschistischen Bündnisdemonstration gegen erstarkende Neonazistrukturen 2008 in Bad Lauterberg zur versuchten Nötigung angestiftet zu haben. Der genaue Wortlaut der vermeintlich nötigenden Aufforderung konnte nicht ermittelt werden. Richter David Küttler begründete seine Verurteilung allein mit den Aussagen des Polizeizeugen Jörg Käding von der Bereitschaftspolizei Hannover. »Mit der erneuten Verurteilung des Göttinger Antifaschisten auf Grundlage von widersprüchlichen und ungenauen Polizeiaussagen setzt sich mehr und mehr ein polizeilicher Freibrief vor Gericht durch«, erklärte eine Sprecherin der ALI nach der Urteilsverkündung.

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