Wettskandal weitet sich aus

Betrüger bezahlten Profigehälter bei belgischem Zweitligisten UR Namur

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Im Zuge des Prozesses um den größten europäischen Fußball-Wettskandal wird das Ausmaß des Betrugs immer deutlicher sichtbar. Nach Recherchen der ARD-Sportschau zahlten zwei der im Bochumer Prozess Angeklagten die Gehälter von mehreren Profis beim belgischen Verein UR Namur. Das bestätigte der ehemalige Präsident von Namur, Jean-Claude Baudart, gegenüber der ARD-Sportschau.

»Seit September 2008 haben sie das Gehalt der Spieler bezahlt, die sie nach Namur gebracht haben«, so Baudart weiter. Die Spieler sollen von den Wettpaten bewusst in den Verein geschleust worden sein, um mit schlechten Leistungen die Manipulationen zu unterstützen.

Laut Anklageschrift sollen mindestens fünf Profis in die illegalen Absprachen verwickelt gewesen sein. »Es ist unvermeidlich, dass andere Spieler involviert sind, um Spiele zu manipulieren, bei solchen Spielergebnissen, wie wir sie hatten«, erklärte Baudart.

Auch der inhaftierte Ante Sapina soll an den Betrügereien um UR Namur beteiligt gewesen sein. In der Anklageschrift steht, dass ein Mittelsmann von Sapina zwei Profis von Namur im Berliner »Cafe King« einen »Betrag in Höhe von 12 000 Euro übergeben« habe.

Vor dem Landgericht Bochum wird seit dem vergangenen Mittwoch der erste Prozess im Wettskandal verhandelt. Vier Angeklagte müssen sich vor Gericht verantworten. Es geht um Manipulationen bei 32 Fußballspielen im In- und Ausland und um Wettgewinne von knapp 1,6 Millionen Euro. Betroffen sein sollen auch drei Zweitligapartien des VfL Osnabrück.

Laut Anklageschrift wird der ehemalige Osnabrücker Spieler Thomas Cichon schwer belastet. Ihm wird vorgeworfen, mit einem der Angeschuldigten Absprachen getroffen zu haben, dass Cichon »auf weitere Mannschaftsmitglieder einwirken solle«. Thomas Cichon bestreitet über seinen Anwalt alle Vorwürfe.

Bei der heutigen Fortsetzung des Prozesses müssen die Verteidiger ihre Karten auf den Tisch legen. Denn am letzten Freitag war die Frist zur Begründung ihrer Befangenheitsanträge abgelaufen. Nach Angaben eines Gerichtssprechers beginnt heute die Prüfung dieser Anträge. Mit einer Entscheidung ist am Donnerstag, am zweiten Verhandlungstag, zu rechnen. Werden die Befangenheitsanträge zurückgewiesen, soll der Prozess mit den Lebensläufen der vier Angeklagten (32, 35, 35 und 55 Jahre alt) fortgesetzt werden. dpa/ND

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