Ärger mit Parkvignette

  • JÜRGEN HOLZ
  • Lesedauer: 2 Min.

Mit einem solchen Ärger hätte er nicht gerechnet. Der gute Mann verkaufte nämlich seinen alten fahrbaren Untersatz zum guten Preis, um sich sofort ein neues Auto zu kaufen. So weit – so gut.

Kurz vor der Übergabe seines alten Fahrzeugs an den neuen Besitzer fiel ihm noch ein, dass er ja seine Anwohnerparkvignette auf der Windschutzscheibe entfernen müsste. Die ist für den neuen Autobesitzer nutzlos. Doch das Entfernen war mehr als schwierig. Ablösen ließ sich die Vignette nicht, und so kratzte er sie mühsam ab und warf die Schnipselreste komplett weg.

Was für ein folgenschwerer Fehler! Als er nämlich für sein neues Auto beim zuständigen Berliner Bürgeramt eine neue Anwohnerparkvignette beantragte, um weiterhin von Parkgebühren in seinem unmittelbaren Wohnumfeld befreit zu sein, lehnte die Behörde seinen Antrag ab. Und zwar mit der Begründung: Er müsse mit dem Antrag für die neue Vignette auch die alte vorzeigen, zumindest Reste davon. Doch er hatte weder das eine noch das andere.

Die Behörde stellte sich zunächst stur und pochte auf die »Spielregeln«: Bei einem Fahrzeug- oder Kennzeichenwechsel muss die Parkvignette neu beantragt werden, und es muss in jedem Fall der alte Anwohnerparkausweis vorher zurückgegeben werden. Dabei gelten auch abgekratzte Reste als Nachweis.

Nach langem Hin und Her hatte das Bürgeramt schließlich doch ein Einsehen: Der Mann zahlte für die zwei Jahre gültige neue Vignetten 20,40 Euro und zog erfreut vondannen.

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