Ministerin: Neue Regeln ausgewogen
Erste Beratung zur Sicherungsverwahrung
Berlin (dpa/ND). Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat die geplante Neuregelung der Sicherungsverwahrung von Schwerverbrechern als ausgewogenes Gesamtkonzept verteidigt. »Wer seine Strafe verbüßt hat, der kann nur in Ausnahmefällen noch eingesperrt werden. Auf der anderen Seite sind berechtigte Sicherheitsinteressen der Bevölkerung in die Überlegungen mit einbezogen worden«, sagte die Ministerin am Freitag in Berlin bei der ersten Lesung des Entwurfs im Bundestag.
Die Sicherungswahrung werde neu ausgerichtet und im Kern auf Gewalt- und Sexualdelikte und auf gemeingefährliche Straftaten begrenzt. Die nachträgliche Sicherungsverwahrung werde »auf einen eng begrenzten Bereich beschränkt und sonst im Grundsatz abgeschafft«. Leutheusser-Schnarrenberger wies darauf hin, dass an der Sicherungsverwahrung seit 1995 »immer wieder (...) herumgebastelt« worden sei. Es sei dringlich, diese Dauerbaustelle neu zu gestalten.
In der sehr ernsthaft geführten Debatte sagte der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Olaf Scholz, es bestehe hier im Prinzip Einigkeit darüber, dass Deutschland ein solches Instrument benötige. Er beklagte allerdings, dass es lange gedauert habe, bis es zu dem Gesetzgebungsverfahren gekommen sei. Zudem sei von Schwarz-Gelb bisher wenig der Versuch gemacht worden, die Opposition und die Länder in die Erarbeitung des Entwurfs mit einzubinden. Scholz sicherte gleichwohl zu, hier weiter konstruktiv mitarbeiten zu wollen. LINKE und Grüne sehen den Entwurf wesentlich kritischer.
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