Alle müssen zahlen

Bundesländer beschließen Rundfunkgebühr

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin (dpa/ND). Die Rundfunkgebühr wird ab 2013 pro Wohnung und nicht mehr pro Gerät erhoben. Darauf einigten sich am Mittwoch die Ministerpräsidenten der Länder bei ihrer Konferenz in Berlin. Der neue Rundfunkbeitrag soll die jetzige Gebühr von 17,98 Euro pro Monat zunächst nicht übersteigen. Die Unterzeichnung des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrags normiert außerdem für ARD und ZDF ein weitgehendes Verbot des Programmsponsorings nach 20 Uhr sowie an Sonntagen und bundesweiten Feiertagen.

Der neue Rundfunkbeitrag muss künftig unabhängig davon entrichtet werden, ob ein Fernseh- oder Radiogerät in der Wohnung vorhanden ist. Für Betriebsstätten werden je nach Zahl der Beschäftigten gestaffelte Gebühren fällig: In der niedrigsten Kategorie ein Drittel des Beitrags. Am anderen Ende der Skala zahlen Betriebe 180 Rundfunkbeiträge.

Eine Befreiung von der Beitragspflicht aus sozialen Gründen ist weiterhin möglich. Behinderte, die keinen Befreiungsgrund geltend machen können, sollen ein Drittel des Beitrags zahlen.

Auf der Tagesordnung der Ministerpräsidentenrunde stand auch das umstrittene Wettmonopol. Hier zeichnete sich am Mittwoch eine Mehrheit für den Erhalt der staatlichen Lotto- und Sportwettenmonopole ab. Angestrebt werde eine umfassende Regelung, »die in sich schlüssig sein muss«, sagte der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Wolfgang Böhmer (CDU/Sachsen-Anhalt). Berlins Regierungschef Klaus Wowereit (SPD) unterstrich, auch Spielhallen und Automatenspiele sollten dabei berücksichtigt werden. »Spielsucht bekämpft man nicht dadurch, indem man alles dem freien Markt überlässt«, sagte er.

Einige Länder – vor allem Schleswig-Holstein – streben eine Liberalisierung des Sportwettenmonopols an. Die Chefs der Länder-Staatskanzleien wollen im Januar erneut beraten.

Der Glücksspiel-Staatsvertrag läuft Ende 2011 aus. Der Vertrag muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs neu gefasst werden. Demnach ist ein staatliches Monopol nur zulässig, wenn es die Suchtgefahr bei allen Spielarten konsequent bekämpft.

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