Neues Verfahren gegen Pastörs?
NPD-Fraktionschef wegen Zwischenruf angezeigt
Die Linksfraktion hatte Pastörs wegen eines Zwischenrufs im Januar 2010 angezeigt. Laut Protokoll der Sitzung hatte der NPD-Mann die Vernichtung des jüdischen Bolschewismus in einem Zwischenruf als »gute Idee« bezeichnet. Über die Aufhebung der Immunität soll der Landtag Ende Januar entscheiden.
Pastörs war erst im vergangenen Oktober vom Landgericht Saarbrücken zu zehn Monaten Haft auf Bewährung und 6000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass der 58-Jährige in einer Rede beim politischen Aschermittwoch der NPD im Februar 2009 in Saarbrücken Juden und Türken verunglimpft und sich damit der Volksverhetzung schuldig gemacht hatte. Pastörs hat gegen das Berufungsurteil Revision eingelegt, wie eine Sprecherin des Landgerichts am Freitag sagte.
Für die Strafverfolgung von Äußerungen im Landtag gelten hohe Hürden. Laut Grundgesetz und Strafgesetzbuch darf ein Abgeordneter zu keiner Zeit für Äußerungen im Parlament zur Verantwortung gezogen werden. Ausnahme sind verleumderische Beleidigungen. Mit seinem Zwischenruf in der Sitzung vor einem Jahr hatte Pastörs eine Rede von SPD-Fraktionschef Norbert Nieszery unterbrochen. Dieser hatte zu einem Antrag der NPD Stellung genommen, in dem es um die Versenkung des Flüchtlingsschiffs »Wilhelm Gustloff« und angebliche Kriegsverbrechen der Alliierten im Zweiten Weltkrieg ging. Nieszery sagte damals, ein Kriegsziel Hitlers sei die Vernichtung des jüdischen Bolschewismus gewesen. Daraufhin rief Pastörs laut Protokoll: »Das war eine gute Idee.«
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