Korruption bleibt strafbar

Dänische Firma wegen Verstoßes gegen Irak-Embargo verurteilt

  • Andreas Knudsen, Kopenhagen
  • Lesedauer: 2 Min.
Ein Urteil wegen Verstoßes gegen das einstige UN-Embargo gegen Irak könnte ein dänisches Unternehmen in die Pleite treiben.

Im Jahr 2005 veröffentlichte eine Untersuchungskommission der UNO, die Korruptionsvorwürfe im Zusammenhang mit dem Programm »Öl für Essen« unter die Lupe nahm, eine Liste mit 2253 Firmen, die sich unfeiner Methoden bedient hatten, um lukrative Aufträge aus Irak unter Saddam Hussein zu erhalten. Darunter fanden sich auch 22 dänische Unternehmen, darunter renommierte und global operierende wie der Pumpenhersteller Grundfos, der Insulinproduzent Novo Nordisk und die Reederei A.P. Møller Mærsk. Sie wählten alle den gleichen Weg, um dieser ungewollten Publicity zu entgehen, und führten die von der UN-Kommission angenommenen Profite aus diesen Geschäften ab.

Nur ein Unternehmen beschritt den Rechtsweg: Bukkehave Corporation, eine der Öffentlichkeit nicht weiter bekannte Firma, die weltweit den Export von Gebrauchtwagen in Länder durchführt, in denen es an einem Netz von Autohändlern fehlt, und auch die Instandhaltung vor Ort organisiert. Das Stadtgericht von Svendborg befand nun in erster Instanz das Unternehmen für schuldig. In Absprache mit irakischen Einkäufern habe Bukkehave routinemäßig zehn Prozent Preisaufschlag berechnet, um diesen Betrag über ihren jordanischen Agenten später wieder an die Einkäufer zurückzuüberweisen, wie die Richter ausführten.

Das Unternehmen, allen voran der verantwortliche Direktor Christian Haar, bestritt diesen Vorwurf allerdings zu keinem Zeitpunkt und argumentierte, dass Existenz und Umfang der Bestechung den zuständigen Behörden in Dänemark, etwa dem Außenministerium, sowie die UN-Stellen bekannt gewesen seien. Hinter vorgehaltener Hand hätten Diplomaten die Notwendigkeit dieses Vorgehens akzeptiert, damit weitere Todesopfer in Folge des Embargos gegen Irak vermieden werden. Der Staatsanwalt wies diese Argumentation zurück mit dem Hinweis, dass selbst bei stillschweigender Akzeptanz von Behörden das Strafgesetzbuch weiter gilt und die Verantwortung bei der jeweiligen Firma liege, die Gesetzgebung einzuhalten. Das Gericht folgte dieser Argumentation und verfügte die Konfiszierung des durch die UN veranschlagten Gewinns in Höhe von etwa 25 Millionen Kronen (rund 3,3 Millionen Euro). Kein Pappenstiel: Der Jahresumsatz der Firma beträgt durchschnittlich 50 Millionen Euro. Im bisherigen Rekordjahr 2008 verzeichnete Bukkehave einen Gewinn vor Steuer von 2 Millionen Euro. Eine sofortige Vollstreckung des Urteils würde wahrscheinlich den Konkurs bedeuten. Wohl auch deshalb ging das Unternehmen umgehend in Berufung. Dennoch hat die dänische Finanzpolizei bereits einen Beschlagnahmebefehl bekommen, um sich Kapitalanteile an Bukkehaves US-amerikanischer Tochtergesellschaft zu sichern, sobald das Urteil rechtskräftig wird. In der dänischen Rechtsgeschichte gibt es bisher nur einen vergleichbaren Fall – aus den 1970er Jahren gegen einen Schmuggler, der das Waffenembargo gegen das Apartheid-Regime in Südafrika durchbrochen hatte.

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