Sollbruchstelle

Standpunkt von Fabian Lambeck

  • Lesedauer: 1 Min.

Kein Staatsanwalt wird Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen wegen »kalkulierten Verfassungsbruchs« belangen, wenn Karlsruhe die nun festgeschriebenen Regelsätze kassiert. Jene acht Euro, die es mehr geben soll, sind nicht – wie vom Gericht gefordert – in einem transparenten Verfahren ermittelt worden. Diese acht Euro sind ein fauler Kompromiss, dessen einzige empirische Grundlage die Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat sind. Dies ist beiden Verhandlungsseiten bewusst. Die SPD ist wenigstens so ehrlich und gibt offen zu, dem Kompromiss nur zugestimmt zu haben, um die lästige Sache vom Tisch zu bekommen.

Beim Streit um die Regelsätze ging es nur vordergründig um die Betroffenen. Vielmehr dienten die Regelsätze als Verhandlungsmasse, um der Bundesregierung Zugeständnisse abzupressen. So gibt es für die Länder nun milliardenschwere Entlastungen beim Bildungspaket. Zudem übernimmt der Bund die Kosten für die Grundsicherung im Alter. Den Regelsätzen sei Dank.

Da interessiert es niemanden, dass sich das Bundesverfassungsgericht wohl demnächst wieder mit den Regelsätzen beschäftigen wird. Es ist nicht anzunehmen, dass Karlsruhe der klandestinen Regelsatzermittlung seinen Segen erteilen wird. Es ist auch nicht anzunehmen, dass Frau von der Leyen glaubt, damit durchzukommen. Ihr Regelsatz enthält eine Sollbruchstelle, die einzig dem Zweck dient, die Kosten so gering wie möglich zu halten.

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