Gleichstellung verlangt

Zeugen Jehovas klagen gegen Baden-Württemberg

  • Lesedauer: 1 Min.

Stuttgart (dpa/ND). Die umstrittene Glaubensgemeinschaft Zeugen Jehovas klagt gegen das Land Baden-Württemberg. Sie wehrt sich vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart dagegen, dass die CDU/FDP-Landesregierung sie rechtlich nicht den großen Kirchen gleichstellen will. Nach Ansicht des Landes verstoßen die Zeugen Jehovas gegen das Grundgesetz und könnten nicht als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt werden. So gefährde die Religionsgemeinschaft das Grundrecht auf Achtung des Familienlebens und der Ehe.

Die Zeugen Jehovas hingegen argumentierten in ihrem Antrag, sie verstießen nicht gegen die Rechtsordnung, sagte eine Gerichtssprecherin am Dienstag.

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