Airlines halten Kunden bei Mängeln oft hin

Fluggastrechte

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Immer wieder gibt es Ärger für Flugreisende bei Pannen der Airlines durch Verspätungen oder Annullierungen von Flügen. Nach den Erfahrungen der Verbraucherzentrale Brandenburg haben es die Betroffenen jedoch oftmals sehr schwer, nach solchen Vorkommnissen zu ihren verbrieften Rechten zu kommen.

»Häufig halten die Airlines ihre Kunden derart hin, dass man unheimlich hartnäckig bleiben muss, um seine Ansprüche nach europäischem Recht durchzusetzen«, fasst die Juristin Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg ihre Erfahrungen zusammen.

Ein Beispiel von vielen: Herr H. aus Luckenwalde bestieg kurz vor Weihnachten in Berlin die Maschine einer deutschen Fluggesellschaft, um über München nach Bangkok zu gelangen. Doch aufgrund eines Maschinenschadens musste der Flieger bald umkehren. Herr H. konnte die Reise erst am nächsten Tag fortsetzen, verlor dadurch einen Urlaubstag und musste auf die gebuchte Weihnachtsfeier im Hotel verzichten.

Eine klare Sache, denkt man, denn der Europäische Gerichtshof schreibt in seiner Rechtsprechung bereits seit 2008 technische Probleme dem Verantwortungsbereich der Airlines zu. Dennoch verweigerte die Fluggesellschaft im vorliegenden Fall dem Passagier die Entschädigungsansprüche in Höhe von 600 Euro gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung hartnäckig, da die Maschine ja pünktlich in München gestartet sei. »Grotesk«, nennt Sabine Fischer-Volk diese Begründung. »Für den Reisenden ist es wichtig, dass ein Flieger nicht nur pünktlich abhebt, sondern auch pünktlich ankommt.«

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2009 bekräftigt diese Sichtweise. Danach müssen Airlines bei selbst verschuldeten Abflugverspätungen ab drei Stunden Entschädigungen zahlen, wenn sie zu Ankunftsverspätungen von mindestens drei Stunden führen.

Danach hat im vorliegenden Fall auch Herr H. einen Entschädigungsanspruch in Höhe von 600 Euro. Dennoch bot ihm die Fluggesellschaft lediglich eine 50-Euro-Gutschrift auf den nächsten Flug an, zahlte später dann 132 Euro Entschädigung und rang sich schließlich nach hartnäckigem Widerspruch mit den Verbraucherschützern zur Zusage einer Gutschrift in Höhe von 600 Euro auf einen künftigen Flug durch.

In der Beratungspraxis der Verbraucherzentrale erlebt die Juristin Fischer-Volk häufiger solche Fälle, in denen Airlines mit dieser Hinhaltetaktik Betroffene um ihre Rechte zu bringen versuchen. Sie rät daher den Betroffenen: »Sie sollten mit einer Rechtsschutzversicherung deren Deckungszusage einholen und einen Anwalt mit der Rechtsdurchsetzung beauftragen.«

Über ihre Rechte als Fluggäste können sich Verbraucher auch im Faltblatt »Als Fluggast haben Sie Rechte« informieren, das in jeder Verbraucherberatungsstelle und im Internet unter www.vzb.de erhältlich ist.

Weitere Informationen in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen oder am Beratungstelefon unter (09001) 775 770 (montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr).

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