Weniger Subventionen für Klimakiller

Deutsche Umwelthilfe legt Konzept zur Besteuerung von Dienstwagen vor

  • Haidy Damm
  • Lesedauer: 3 Min.
Das Thema Besteuerung von Dienstwagen ist nicht vom Tisch. Nach wie vor werden besonders teure Klimakiller steuerlich bevorteilt. Die Deutsche Umwelthilfe stellte gestern in Berlin einen Reformvorschlag vor, der das ändern würde.
Die Besteuerung von Firmenwagen ist ökonomisch falsch, führt zu unnötigen Mindereinnahmen für den Staat und gibt zudem Anreize, die Umwelt zu schädigen. Dieses klare Fazit eines Gutachtens der Universität Köln im Auftrag des Bundesumweltministeriums sorgte Anfang Mai für Schlagzeilen.

»Deutschland will Vorreiter beim Klimaschutz sein, gleichzeitig leistet sich die Bundesregierung ein weltweit einzigartiges Steuerrecht, das ökologische Ignoranz beim Dienstwagenkauf systematisch mit Milliardensummen honoriert«, kritisiert auch der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH), Jürgen Resch. Die DUH hat deshalb ein Konzept vorgestellt, das die Besteuerung an den CO2-Ausstoß koppelt. Zudem sollen so Anreize für die Autoindustrie geschaffen werden, zukünftig klimafreundlichere Fahrzeuge zu entwickeln.

2,9 Millionen Fahrzeuge wurden 2010 neu zugelassen, davon waren 57,4 Prozent gewerblich genutzt, Tendenz steigend. Momentan werden übermotorisierte Fahrzeuge mit hohem Spritverbrauch und damit verbundenen CO2-Emissionen stärker subventioniert als Fahrzeuge mit niedrigerem Verbrauch. Dienstlimousinen der Luxusklasse erhalten Subventionen von bis zu 59 Prozent. Es sei deshalb nicht verwunderlich, dass in diesem Segment praktisch alle neu zugelassenen Limousinen gewerblich zugelassen seien.

Wichtiger für den Klimaschutz sei jedoch der Einfluss der derzeitigen Förderpraxis auf das große Segment der normalen Mittelklasse-Dienstwagen, so Resch. In einer Untersuchung auf der Grundlage der Zulassungsstatistik des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) habe sich gezeigt, dass der Anteil gewerblicher Neuzulassungen systematisch mit der Motorisierung und damit dem Kraftstoffverbrauch und den CO2-Emissionen steil ansteige.

Diese Fehlsteuerung habe in Deutschland dazu geführt, dass die durchschnittlichen CO2-Emissionen von gewerblich zugelassenen Neufahrzeugen deutlich höher sind als von Privatfahrzeugen. Die »Top Ten der Klimakiller«, die die DUH aufgestellt hat, werden überwiegend als Dienstwagen geordert.

Um dieser »eklatanten ökologisch und sozialen Fehlsteuerung« etwas entgegenzusetzen, will die DUH die Besteuerung zukünftig an den CO2-Ausstoß gekoppelt sehen. So sollen die Kosten für die Anschaffung eines Wagens nur abzugsfähig sein, wenn der Wagen den entsprechenden EU-Grenzwert von 120 Gramm CO2/Kilometer unterschreitet. Fahrzeuge, die 120 bis 140 Gramm ausstoßen, würden demnach zu 66 Prozent eingeschränkt abzugsfähig sein, bis 160 Gramm zu 33 Prozent. Über diesem Wert soll nach Ansicht der Umwelthilfe weder die Anschaffung noch der Unterhalt steuerlich begünstigt werden.

In anderen EU-Staaten wird die ökologische Komponente in der Dienstwagenbesteuerung bereits jetzt höher bewertet. So können in Belgien Anschaffungs- und Unterhaltskosten generell nur zu 60 bis 90 Prozent abgeschrieben werden, die Höhe ist dabei stufenweise abhängig vom CO2-Ausstoß. In Frankreich lassen sich Firmenwagen grundsätzlich nur bis zu einer Höhe von 18 300 Euro abschreiben, wenn ein Wagen über 200 Gramm CO2/Kilometer ausstößt reduziert sich die Summe um die Hälfte.


Hintergrund

Unternehmen können unabhängig von Verbrauch und Klimagasemissionen sowohl Anschaffungs- als auch Betriebskosten in unbeschränkter Höhe steuerlich absetzen: Die Umsatzsteuer von 19 Prozent ist unmittelbar und in voller Höhe abzugsfähig. Die Anschaffungskosten sind über sechs Jahre zu 100 Prozent steuerlich abzugsfähig, gleiches gilt für Leasing- und Betriebskosten. Im Ergebnis beträgt die Höhe der staatlichen Förderung zwischen 40 und knapp 59 Prozent. Wagen der oberen Mittelklasse sind überdurchschnittlich oft Dienstwagen. ND

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