Vergehen oder Verbrechen?
Wirbel um verurteilte DDR-Staatsanwältin
Potsdam (dpa/ND). Brandenburgs Justizminister Volkmar Schöneburg (LINKE) will sich mit dem Fall einer rechtskräftig verurteilten früheren DDR-Staatsanwältin befassen, die nach der Wende jahrelang als Rechtsanwältin in Cottbus gearbeitet haben soll. Das kündigte der Minister am Donnerstag im Rechtsausschuss des Landtages an, wie sein Sprecher Frank Schauka bestätigte.
Die Frau hatte 1990 zunächst eine Zulassung erhalten. Im Jahr 2000 war sie dann nach Ministeriumsangaben vom Landgericht Cottbus wegen zu DDR-Zeiten begangener Taten verurteilt worden. Das RBB-Magazin »Klartext« hatte den Fall publik gemacht.
Der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Danny Eichelbaum, hatte vor der Ausschusssitzung den Umgang mit der verurteilten Anwältin als »viel zu lasch« kritisiert. Es sei »nicht tragbar», dass belastete ehemalige Mitarbeiter der DDR-Justiz nach der Wende weiter als »Organe der Rechtspflege« tätig waren oder es noch sind.
Dreh- und Angelpunkt des konkreten Falls ist die Frage, welches Recht der Verurteilung der einstigen Staatsanwältin wegen Freiheitsberaubung und Rechtsbeugung zugrunde liegt, wie Schauka erläuterte. Nach DDR-Recht wären die Taten demnach lediglich ein Vergehen gewesen, nach bundesdeutschem Recht aber ein Verbrechen.
Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.
Dank Ihrer Unterstützung können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln
Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.