Anklage gegen Ratko Mladic geändert

Haager Tribunal will schnellen Prozess gegen den bosnisch-serbischen Exgeneral

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Nach der Auslieferung des mutmaßlichen serbischen Kriegsverbrechers Ratko Mladic hat die Staatsanwaltschaft des Internationalen Jugoslawien-Tribunals in Den Haag die aus dem Jahr 1995 stammende Anklage zum zweiten Mal geändert.

Den Haag (dpa/ND). Die mit dem Datum 1. Juni 2011 verfasste neue Anklage gegen Ratko Mladic konzentriert sich im Sinne eines zügigen Prozesses auf einige wenige Vorwürfe. Die Anklagepunkte im Einzelnen: »Der Staatsanwalt klagt Ratko Mladic an wegen Völkermordes, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und der Verletzung der Gesetze und Regeln der Kriegsführung.« Der Anklage zufolge war Mladic war ein »Schlüsselmitglied des allumfassenden gemeinsamen kriminellen Unternehmens von Oktober 1991 bis 30 November 1995«. Sein Ziel sei »die dauerhafte Entfernung der bosnisch-muslimischen und der bosnisch-kroatischen Bevölkerung aus den von Serben beanspruchten Gebieten in Bosnien-Herzegowina« gewesen.

Das sollte erreicht werden mit »der Verbreitung von Terror gegen die Zivilbevölkerung von Sarajevo durch Heckenschützen und Artilleriebeschuss (1); der Auslöschung der bosnischen Muslime in Srebrenica (2) und der Geiselnahme von UN-Mitarbeitern (3)«. Beim dreijährigen Beschuss der bosnischen Hauptstadt mit schweren Waffen von den umliegenden Bergen waren Tausende ums Leben gekommen. Nach der Eroberung des ostbosnischen Srebrenica sollen rund um den 15. Juli 1995 »bis zu 8000 muslimische Männer und Jungen« ermordet worden sein. Die UN-Friedenstruppen waren von Serben wiederholt als »lebende Schutzschilde« gegen NATO-Angriffe benutzt worden.

Insgesamt wurden im Bürgerkrieg rund 100 000 namentlich bekannte Menschen getötet. Die Opfer waren sowohl Muslime als auch Kroaten und Serben.

Nach Angaben seines Anwalts leidet Mladic an Lymphdrüsenkrebs und kann einen Prozess vor dem Tribunal in Den Haag möglicherweise nicht überstehen. An diesem Freitag soll der mutmaßliche Kriegsverbrecher erstmals vor seinen Richtern erscheinen.

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