Handydaten-Skandal beschäftigt den Bundestag
Kühn und Lazar verurteilten die massenhafte Ausspähung von Handy-Verkehrsdaten von Demonstrierenden, Anwohnern, Journalisten, Anwälten und Politikern im Zuge der Ermittlungen zum 19. Februar als »empörend und völlig unverhältnismäßig«. Das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit ohne Einschüchterung durch flächendeckende Überwachungsmaßnahmen müsse insbesondere dann gewährleistet werden, wenn Bürger Feinden der Demokratie friedlich entgegenträten, betonten sie. Sie verwiesen zudem auf die verfassungsrechtlich besonders geschützte Immunität von Abgeordneten.
Sachsens Regierung hatte auf die umstrittene Auswertung tausender Handydaten am Montag mit personellen Konsequenzen reagiert: Dresdens Polizeipräsident Dieter Hanitsch wurde abberufen und auf einen anderen Posten versetzt.
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