Vergabegesetz: Acht Euro Mindestlohn in Brandenburg
Rot-Rot einigt sich auf Erhöhung der Untergrenze
Potsdam (dpa/ND). Der Mindestlohn für öffentliche Aufträge soll in Brandenburg künftig 8,00 statt den ursprünglich vorgesehenen 7,50 Euro betragen. Auf diese Untergrenze einigten sich die Regierungsfraktionen von SPD und LINKE nach langen Beratungen jetzt endgültig, wie beide Fraktionen am Dienstag in Potsdam mitteilten. Kommende Woche soll das sogenannte Vergabegesetz vom Landtag beschlossen werden.
Inkrafttreten soll das Gesetz Anfang 2012. Eine Kommission aus Vertretern von Gewerkschaften und Arbeitgebern sowie Wissenschaftlern wird die Höhe des Mindestlohns für öffentliche Aufträge überprüfen und gegebenenfalls Anpassungen vorschlagen.
Der DGB hat sich bereits für einen Mindestlohn von 8,50 Euro ausgesprochen. Der wirtschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion, Thomas Domres, räumte ein, dass die von der Koalition vereinbarte Untergrenze »noch nicht die Welt« sei. Er sei aber optimistisch, dass der Mindestlohn im zweiten Quartal 2012 auf 8,50 erhöht werden könne.
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