Kinderschutzgesetz soll verbessert werden

Experten fordern Rechtsanspruch auf Hilfe

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Berlin (epd/ND). Experten haben im Bundestag klare Verbesserungen beim geplanten Bundeskinderschutzgesetz angemahnt. Mehrere Sachverständige forderten bei der Anhörung am Montag eine finanzielle Absicherung, damit die Kommunen nicht überlastet würden. Einige Experten drängten auf einen Rechtsanspruch der Eltern auf frühzeitige Hilfe. Mit dem Gesetz sollen Kinder besser vor Vernachlässigung und Missbrauch bewahrt werden.

Jörg Fegert, Kinderpsychiater von der Universität Ulm, kritisierte die starke Schwerpunktsetzung des Gesetzentwurfs auf die sogenannten Familienhebammen. Für ihren verstärkten Einsatz stellt das Bundesfamilienministerium für die kommenden vier Jahre insgesamt 120 Millionen Euro zur Verfügung. Familienhebammen seien zwar wichtig, sollten aber nicht als »Wunderwaffe« überbewertet werden, sagte Fegert. Es fehle ihnen an »hierarchischer Macht«, so dass sie sich nur beschränkt als »Lotsen« zwischen Gesundheitswesen und Jugendhilfe eigneten. Andere wichtige Berufsgruppen wie zum Beispiel Kinderkrankenschwestern könnten ebenfalls wichtige Rollen spielen.

Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbunds, lobte zwar die im Gesetzentwurf vorgesehenen frühen Hilfen. Allerdings brauchten Kinder und Jugendliche auch später noch Angebote zur Prävention und Nachsorge. Hier sehe das Gesetz keine verbesserten Regelungen vor und schaffe auch keinen Rechtsanspruch der Familien auf entsprechende Leistungen. Sabine Skutta vom Generalsekretariat des Deutschen Roten Kreuzes sagte, ein solcher Rechtsanspruch müsse ähnlich selbstverständlich werden wie der auf einen Kitabesuch oder die regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen.

Positiv bemerkten alle Sachverständigen, dass der Entwurf Erfahrungen aus der Praxis aufgegriffen habe und Fachleute an der Entwicklung teilhaben ließ. Unverständnis äußerten jedoch viele dafür, dass sich weder das Gesundheitswesen noch das Bundesgesundheitsministerium beteiligt hätten. Die Beteiligung aller Akteure an den Netzwerken des Kinderschutzes – auch denen aus dem Gesundheitsbereich – dürfe nicht länger dem guten Willen der Beteiligten überlassen werden, sagte Jutta Decarli vom Bundesverband für Erziehungshilfe (AFET).

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