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Von Auslandseinsatz bis ÖBS

  • Lesedauer: 2 Min.
Der Programmentwurf ist ein Kompromiss zwischen den Parteiströmungen. Umstritten sind etwa das kategorische Nein zu Auslandseinsätzen der Bundeswehr oder die Einrichtung eines Öffentlichen Beschäftigungssektors. Im folgenden dokumentiert »nd« einige der strittigen Passagen.

Auslandseinsätze: »Wir fordern ein sofortiges Ende aller Kampfeinsätze der Bundeswehr. Dazu gehören auch deutsche Beteiligungen an UN-mandatierten Militäreinsätzen nach Kapitel VII der UN-Charta.«

Israel: »Deutschland hat wegen der beispiellosen Verbrechen der Deutschen an den Jüdinnen und Juden während des deutschen Faschismus eine besondere Verantwortung und muss jeder Art von Antisemitismus, Rassismus, Unterdrückung und Krieg entgegentreten. Insbesondere diese Verantwortung verpflichtet auch uns, für das Existenzrecht Israels einzutreten.

Zugleich stehen wir für eine friedliche Beilegung des Nahostkonfliktes im Rahmen einer Zwei-Staaten-Lösung und damit die völkerrechtliche Anerkennung eines eigenständigen und lebensfähigen palästinensischen Staates auf der Basis der Resolutionen der Vereinten Nationen.«

Grundeinkommen: »Teile der LINKEN vertreten darüber hinaus das Konzept des bedingungslosen Grundeinkommens, um das Recht auf eine gesicherte Existenz und gesellschaftliche Teilhabe jedes Einzelnen von der Erwerbsarbeit zu entkoppeln. Dieses Konzept wird in der Partei kontrovers diskutiert. Diese Diskussion wollen wir weiterführen.«

Erwerbsarbeit: »Gute Erwerbsarbeit fördert die eigenen Stärken, schöpft Potenziale und eröffnet Perspektiven zur persönlichen und beruflichen Verwirklichung. Erwerbsarbeit kann Quelle von Selbstverwirklichung sein, aber für viele beginnt Selbstverwirklichung außerhalb ihrer Arbeitsverhältnisse.«

Öffentlicher Beschäftigungssektor (ÖBS): »Wir wollen eine aktive Arbeitsmarktpolitik, die sich in besonderem Maße für all diejenigen Menschen engagiert, die schlechte Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben. (...) Dazu gehören Regelungen, die Menschen über 50 wirksam vor Kündigung schützen und ihnen im Falle der Erwerbslosigkeit eine ihren Kenntnissen und Fähigkeiten entsprechende tariflich bezahlte Beschäftigung zum Wohle und zum Nutzen aller ermöglichen. Öffentlich geförderte Beschäftigung muss sinnvolle und tariflich bezahlte Arbeitsplätze anbieten. Diese sollten besonders dort geschaffen werden, wo der Markt Bedürfnisse im sozialen, kulturellen und ökologischen Bereich nicht abdeckt.

Die Annahme dieser Arbeitsplätze ist freiwillig. Wir diskutieren darüber, inwieweit mit einem öffentlich geförderten Beschäftigungssektor über die Arbeitsmarktpolitik hinaus die Beschäftigung im Non-Profit-Bereich dauerhaft fortentwickelt und gestärkt werden kann.«

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