Dobrindts Dilemma

Standpunkt von Wolfgang Hübner

  • Lesedauer: 1 Min.

CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt, notorischer Lautsprecher der Radikalen Antikommunismus-Fraktion, fordert immer wieder mal, ein Verbot der Linkspartei zu prüfen. Abgesehen von der politischen Absurdität dieser Idee könnte er jetzt ein formal-rechtliches Problem haben. Denn bekanntlich ist es sehr schwierig, beim Bundesverfassungsgericht das Verbot einer Partei durchzusetzen, in der sich V-Leute des Verfassungsschutzes tummeln.

Bisher ist nicht klar, ob und wie viele Spitzel der Verfassungsschutz in der LINKEN beschäftigt. Aber aus der bunten Werbewelt wissen wir: Nichts ist unmöglich. Nachdem die Überwachung eines guten Drittels der Linksfraktion im Bundestag bekannt geworden ist, behaupteten Innenminister und Geheimdienstler zunächst, man werte nur öffentlich zugängliches Material aus. Warum der Geheimdienst tut, was jeder Archivar kann, ist die eine Frage. Die andere Frage lautet: Stimmt das überhaupt? Offensichtlich nicht, denn zumindest sieben Landesämter für Verfassungsschutz gehen mit ihren ganz speziellen Methoden auf die LINKE los. Man wüsste gern die Begründung, denn das Grundgesetz schützt weder die Regierungstätigkeit der etablierten Parteien aus der Alt-BRD noch den Kapitalismus. Die bisherigen Enthüllungen über das Treiben des Verfassungsschutzes, der sich aufführt wie ein Staat im Staate, scheinen erst der Anfang zu sein. Wen würde es wundern, wenn demnächst das Thema V-Leute auf die Tagesordnung käme?

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