Etappensieg für Linksjugend [’solid]

Jugendverband wehrt sich erfolgreich gegen finanzielle Diskriminierung

  • Lesedauer: 2 Min.
Vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wurde am Mittwoch die Klage des linksparteinahen Jugendverbandes Linksjugend [’solid] gegen die Verweigerung von Zuwendungen durch das Bundesfamilienministerium verhandelt.

Alle Jugendverbände der im Bundestag vertretenen Parteien erhalten jährlich Zuschüsse vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – die Jungsozialisten, die Junge Union rund 300 000 Euro, die Jungen Liberalen und die Jungen Grünen etwa 100 000 Euro. Nur die sozialistische Linksjugend ['solid] ist von der Förderung ausgeschlossen. 2006 beantragte ['solid] 64 000 Euro für politische Bildungsarbeit. Dies wurde mit dem Hinweis verweigert, der Verband sei Objekt der Beobachtung durch den Verfassungsschutz und vertrete linksextremistische Positionen. So predige der Verband zivilen Ungehorsam gegen menschenverachtende Zustände und berufe sich auf Marx. Letztendlich wolle der Verband das System überwinden. Solche Bestrebungen dürften nicht mit Steuermitteln unterstützt werden, argumentierte das Ministerium.

Alle Folgeanträge der sozialistischen Jugendorganisation wurden ebenfalls auf Eis gelegt. Dagegen klagte der Verband und bekam vor dem Berliner Verwaltungsgericht im Prinzip Zustimmung. Dagegen wiederum richtete sich am Mittwoch die Klage des Ministeriums.

Die Oberverwaltungsrichter kamen in der mehrstündigen Verhandlung zu bemerkenswerten Erkenntnissen: Die Förderung der anderen Jugendverbände ist in Wirklichkeit getarnte Parteienfinanzierung und somit unzulässig. Die Jugendverbände finanzieren damit ihre Vorstände, Parteiaktivitäten und Materialien. Die Gelder sollten eigentlich für Bildungs- und Erziehungsaufgaben, zur Stärkung staatsbürgerlichen Bewusstseins unter den Jugendlichen eingesetzt werden. Das Ministerium habe es bisher versäumt, über die Verwendung der Mittel exakte Rechenschaft zu verlangen und nur »oberflächlich geprüft«. Ähnlich den parteinahen Stiftungen müsse auch bei den Jugendverbänden eine deutliche Trennung zwischen Verband und Partei sichtbar sein.

Die Richter verwiesen auf den Grundsatz der Gleichbehandlung. Radikale Kritik an gesellschaftlichen Verhältnissen bedeute nicht Sturz der Gesellschaft. Von Diktatur des Proletariat oder Abschaffung der Demokratie sei nichts zu lesen. Radikale Aussagen seien ja gerade ein Vorzug der Jugend und sie seien durch das Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt. Ein Ministerium müsse sich neutral verhalten und dürfe sich nicht zum Richter über Meinungen machen. Fazit: Man hätte auch die Linksjugend ['solid] fördern müssen. Marxismus, so die Richter, sei eine Überzeugung und keine Grundgesetzfeindlichkeit.

Ein Urteil fällte das Gericht nicht. Es will den streitenden Parteien die Möglichkeit geben, sich außergerichtlich zu einigen. In etwa zwei Wochen soll dann die Entscheidung verkündet werden, die Richter ließen jedoch erkennen, im Sinne von ['solid] zu urteilen.

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