Keine Lösung für Schlecker-Frauen

Einigung zu Transfergesellschaft vom Föderalismus und der FDP blockiert

Die geplante Auffanggesellschaft für die Schlecker-Mitarbeiterinnen wird offenbar nicht zustande kommen. Die Ländervertreter konnten sich bis zuletzt nicht einigen.

Transfergesellschaft für sechs Monate oder Kündigungsschreiben - es wurde eine Zitterpartie bis zuletzt für rund 11 000 Beschäftigte der insolventen Drogeriekette Schlecker. Da sich am Mittwoch noch immer einige Bundesländer gegen Bürgschaften für einen Kredit der staatlichen Förderbank KfW sträubten, erklärte der baden-württembergische Wirtschaftsminister Nils Schmid (SPD) am Nachmittag: »Die Lage ist ernst. Es steht alles auf der Kippe.«

Eigentlich sollten sich die Länder unter Federführung des Schlecker-Heimatländles auf ihre jeweiligen Anteile an den Bürgschaften einigen. Baden-Württemberg hatte angeboten, für die Haftung in Vorleistung zu treten - wenn alle übrigen Länder eine Zusage leisten. Am Mittwochnachmittag kam der Wirtschafts- und Finanzausschuss des Stuttgarter Landtags zu seiner entscheidenden Sitzung zusammen. Die meisten Länder hatten sich schon vorher dafür ausgesprochen - ebenfalls unter dem Vorbehalt, dass alle mitzögen. Zum Schluss berieten, wie von Stuttgart vorgeschlagen, nur noch Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen darüber, ob sie für die gesamte Summe bürgen sollten. Darauf ließ sich aber Bayern nicht ein, wie ein Sprecher von Finanzminister Markus Söder (CSU) mitteilte.

Die Ablehnung von Bürgschaften war weniger eine Frage der regionalen Bedeutung Schleckers als des Parteibuchs. Für den Bund wies Wirtschaftsminister und FDP-Chef Philipp Rösler eine Beteiligung zurück. Hartnäckig Nein sagte unter den Ländern Niedersachsen mit FDP-Wirtschaftsminister Jörg Bode. In Sachsen zeigte sich FDP-Wirtschaftsminister Sven Morlok skeptisch.

Für die Gründung einer bundesweiten Transfergesellschaft mit regionalen Gliederungen wäre ein KfW-Kredit von rund 70 Millionen Euro nötig gewesen. Die Rückzahlung sollte über Erträge aus dem laufenden Geschäft von Schlecker gelingen. Zweck der Transfergesellschaft ist die Vermittlung bzw. Weiterqualifizierung der Beschäftigten. Obwohl es in einigen Städten zahlreiche offene Stellen im Einzelhandel gibt, hatte dies auch die Agentur für Arbeit als sinnvoll erachtet. Ohne Weiterqualifizierung könnten die Frauen in den in der Branche weit verbreiteten 400-Euro-Jobs landen.

Unabhängig von der Transfergesellschaft nimmt die Restrukturierung der Drogeriemarktkette ihren juristischen Lauf. Das Amtsgericht Ulm eröffnete am Mittwoch das Insolvenzverfahren für die Anton Schlecker e.K., die Schlecker XL GmbH und die Tochter IhrPlatz. Richter Benjamin Webel erklärte, damit würden nun Kündigungsfristen von drei Monaten zum Monatsende gelten. Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz hatte zuvor erklärt, ohne eine Einigung über die Transfergesellschaft würden noch am Abend die Kündigungen an die betroffenen Mitarbeiter verschickt. Seite 5

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