Mehr Geld für Baudenkmal und Heizung
Fördermittel
Zudem können Hauseigentümer auch Zuschüsse erhalten, wenn in Ergänzung zu weiteren Maßnahmen die Wärmeverteilung bei bestehenden Heizungen optimiert wird. Auf diese Änderungen weist Haus & Grund hin.
Wenn Eigentümer von Baudenkmälern ihre Gebäude so sanieren, dass diese nachher maximal 60 Prozent mehr Energie als ein vergleichbarer Neubau benötigen, gewährt die KfW künftig einen Investitionszuschuss von zehn Prozent. Dies entspricht den Förderkonditionen für eine wesentlich weitergehende Sanierung von Wohngebäuden. Damit reagiert die KfW auf die Besonderheiten von Baudenkmälern und von Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz, die häufig nicht in dem Umfang wie andere Wohngebäude energetisch gestärkt werden können.
Im Rahmen von Einzelmaßnahmen wird künftig zudem die Optimierung der Wärmeverteilung bei bestehenden Heizungsanlagen gefördert. Förderfähige Maßnahmen sind beispielsweise der hydraulische Abgleich sowie der Ersatz bestehender Pumpen durch Hocheffizienzpumpen. Voraussetzung für die Zuschüsse ist, dass der Gesamtbetrag förderfähiger Investitionen mindestens 4000 Euro beträgt.
Insgesamt ist die Förderung der energetischen Gebäudesanierung durch die KfW bis 2014 gesichert. Damit haben Hauseigentümer in den kommenden drei Jahren Planungssicherheit. In den vergangenen Wochen hatte die KfW keine Zuschüsse für entsprechende Modernisierungsmaßnahmen zusagen können.
Infos unter www.kfw.de
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