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Verfassungswidrige Sanktionen

Bundestagsanhörung zu den Hartz-IV-Regelungen für unter 25-Jährige brachte interessante Ergebnisse

  • Fabian Lambeck
  • Lesedauer: 3 Min.
Verschärfte Sanktionen gegen junge Hartz-IV-Bezieher könnten verfassungswidrig sein, meinte ein Bundesverwaltungsrichter bei der gestrigen Anhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales. Gleich mehrere Experten forderten eine Abschaffung der Sonderregelungen.
Junge Hartz-IV-Bezieher müssen mit scharfen Sanktionen rechnen.
Junge Hartz-IV-Bezieher müssen mit scharfen Sanktionen rechnen.

Junge Leute brauchen eine harte Hand. Wohl kaum ein deutscher Pädagoge würde diesen Satz heute noch unterschreiben. Während diese wilhelminische Erziehungsdoktrin in der modernen Pädagogik keine Rolle mehr spielt, findet sie im Hartz-IV-System ganz selbstverständlich Anwendung. Junge Arbeitslose unter 25 unterliegen strengeren Sanktionsbestimmungen als ihre älteren Leidensgenossen. So reicht schon eine einmalige »Pflichtverletzung« und schon gibt es drei Monate lang kein Geld vom Jobcenter. Lediglich die Kosten für Unterkunft und Heizung werden weiterhin übernommen. Sollten sich die jungen Leute dann noch etwas zu Schulden kommen lassen, wird auch das Mietgeld gestrichen. Nur wenn der Betroffene gegenüber dem Jobcenter erklärt, zukünftig alle Pflichten zu erfüllen. fliegt er nicht aus seiner Wohnung. Es gibt Schätzungen von Sozialverbänden, wonach mittlerweile 32 000 junge Menschen auf der Straße leben. Nicht nur, aber auch wegen des harten Sanktionsregimes.

Am Montag beschäftigte sich nun der Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales in einer Anhörung mit einem Antrag der LINKEN, der diese »Hartz-IV-Sonderregelung für unter 25-Jährige« abschaffen will. Zudem äußerten sich die geladenen Experten zu einem Antrag der Grünen, der den Beratungsanspruch gegenüber den Institutionen, die Sozialleistungen auszahlen, stärken soll.

Wie bei solchen öffentlichen Anhörungen üblich, durfte die stärkste Fraktion die ersten Fragen stellen. Die Union nutzte ihre Fragezeit, um den Sinn der Sanktion herauszustellen. Auf Nachfrage bestätigte etwa der Vertreter der Arbeitgeberverbände, dass die Sanktionen das geeignete Ziel seien, die jungen Leute in eine Erwerbstätigkeit zu drängen.

Etwas differenzierter wurde es dann in der Fragerunde der SPD. So äußerte der Vertreter des DGB Zweifel, ob die im Sanktionsregime praktizierte Umkehrung des Strafrechtsprinzips hilfreich sei. Während man im Strafrecht jüngere Menschen weniger hart bestrafe, so der Gewerkschafter, sanktioniere man im Hartz-IV-System diese härter als Ältere. Er plädierte dafür, zumindest die schärferen Sanktionen zurückzunehmen und das Sanktionsrecht anzugleichen. »Wir sollten die Pädagogik in den Vordergrund stellen«, empfahl der DGB-Experte.

Der Fachmann von der Arbeiterwohlfahrt (AWO) bestätigte, dass die Sanktionen als »Drohkulisse funktionieren«. Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen hätten Angst. Die Frage sei aber, in was für Jobs man diese verängstigten Jugendlichen dränge. Der AWO-Experte sprach sich ebenso wie der DGB für eine Abschaffung der verschärften Sanktionsbedingungen aus. Aus der Praxis wisse er zudem, dass es oftmals sinnvoll sei, wenn die Jugendlichen das Elternhaus früher verlassen. Gerade dies macht der Gesetzgeber den jungen Hartz-IV-Beziehern aber beinahe unmöglich. Ein Auszug ist vom Wohlwollen des jeweiligen Jobcenters abhängig. Und so bleibt manch einer länger in seiner Problemfamilie als ihm guttut.

Der von der LINKEN intensiv befragte Bundesverwaltungsrichter Uwe Berlit hält die verschärften Regelungen gar für verfassungswidrig. Der Gesetzgeber habe seinen Gestaltungsspielraum »in verfassungswidriger, weil zumindest gleichheitswidriger Weise überschritten«, so Berlit in seiner Stellungnahme. Die Sonderbehandlung von Jüngeren verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes, urteilt Berlit.

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