Vereine soll Gemeinnützigkeit entzogen werden

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Berlin (epd/nd). Vom Verfassungsschutz erwähnte Organisationen sollen künftig automatisch ihren Gemeinnützigkeitsstatus verlieren. Eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums bestätigte am Dienstag einen entsprechenden Zeitungsbericht, wonach eine Änderung im Jahressteuergesetz 2013 geplant ist. Der Entzug der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt bei Vermutung extremistischer Bestrebungen ist den Angaben zufolge bereits jetzt gängige Praxis. Bisher können betroffene Vereine sowohl vor dem Finanzamt gegen den Entzug des Status sowie vor dem Verwaltungsgericht gegen die Erwähnung im Bericht klagen. Der Rechtsweg vor dem Finanzgericht soll nun entfallen, weil die Verwaltungsgerichte »sachnäher« seien, so die Sprecherin.

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